Trunkenheit im Verkehr
(ots) - Gestern Abend, 18:45 Uhr, informierte sich ein Mann bei einer
Streifenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Wismar darüber, ob es erlaubt
sei, alkoholisiert mit einem sog. E-Scooter am Straßenverkehr teilzunehmen. Die
Beamten erklärten ihm, dass das natürlich nicht gestattet wäre. Je nach
Alkoholpegel würde das entweder eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat
darstellen. Der Mann bedankte sich für die Information und verabschiedete sich.
Nur ungefähr eine Stunde später trafen die Beamten im Bereich der Wismarer
Werftstraße erneut auf den Mann. Diesmal war er augenscheinlich recht flott mit
einem E-Scooter unterwegs. Die Polizisten hielten den Mann an und unterzogen ihn
einer Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass sein Elektroroller
weder ordnungsgemäß zugelassen noch pflichtversichert war. Darüber hinaus wies
der 38-jährige deutsche Staatsangehörige einen Atemalkohol von 1,65 Promille
auf. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und gegen den Mann ein
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und
Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
In den frühen Morgenstunden des 07. Februar stellte die Wismarer Polizei zwei
weitere Verkehrsteilnehmer fest, die mit ihren Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss
im Stadtgebiet unterwegs waren. So ergab die Kontrolle eines in Schlangenlinie
fahrenden Radlers um 00:50 Uhr in der Rostocker Straße einen Atemalkohol von
über 1,6 Promille. Es folgte eine Blutprobenentnahme. Zirka eine Stunde später,
um 01:40 Uhr, unterzogen Streifenbeamte einen Autofahrer einer Verkehrskontrolle
in Wismar West, der in auffällig rasanter Fahrweise unterwegs war. Da von dem
29-Jährigen Alkoholgeruch ausging und er einen freiwilligen Atemalkoholtest
ablehnte, ordneten die Polizeibeamten auch in diesem Fall eine Blutprobe an.
Gegen die beiden Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden
Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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Datum: 07.02.2020 - 12:00 Uhr
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