Trunkenheit im Verkehr
(ots) - Gestern Abend, 18:45 Uhr, informierte sich ein Mann bei einer 
Streifenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Wismar darüber, ob es erlaubt 
sei, alkoholisiert mit einem sog. E-Scooter am Straßenverkehr teilzunehmen. Die 
Beamten erklärten ihm, dass das natürlich nicht gestattet wäre. Je nach 
Alkoholpegel würde das entweder eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat 
darstellen. Der Mann bedankte sich für die Information und verabschiedete sich. 
Nur ungefähr eine Stunde später trafen die Beamten im Bereich der Wismarer 
Werftstraße erneut auf den Mann. Diesmal war er augenscheinlich recht flott mit 
einem E-Scooter unterwegs. Die Polizisten hielten den Mann an und unterzogen ihn
einer Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass sein Elektroroller 
weder ordnungsgemäß zugelassen noch pflichtversichert war. Darüber hinaus wies 
der 38-jährige deutsche Staatsangehörige einen Atemalkohol von 1,65 Promille 
auf. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und gegen den Mann ein 
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und 
Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
In den frühen Morgenstunden des 07. Februar stellte die Wismarer Polizei zwei 
weitere Verkehrsteilnehmer fest, die mit ihren Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss 
im Stadtgebiet unterwegs waren. So ergab die Kontrolle eines in Schlangenlinie 
fahrenden Radlers um 00:50 Uhr in der Rostocker Straße einen Atemalkohol von 
über 1,6 Promille. Es folgte eine Blutprobenentnahme. Zirka eine Stunde später, 
um 01:40 Uhr, unterzogen Streifenbeamte einen Autofahrer einer Verkehrskontrolle
in Wismar West, der in auffällig rasanter Fahrweise unterwegs war. Da von dem 
29-Jährigen Alkoholgeruch ausging und er einen freiwilligen Atemalkoholtest 
ablehnte, ordneten die Polizeibeamten auch in diesem Fall eine Blutprobe an. 
Gegen die beiden Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden 
Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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Datum: 07.02.2020 - 12:00 Uhr
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