(Landkreis Tuttlingen) Testkäufer zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes im Einsatz
(ots) - Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Konstanz,
Referat Prävention und des Landratsamtes Tuttlingen
Laut statistischem Landesamt mussten im Jahr 2017 in Baden-Württemberg insgesamt
2.733 Kinder und Jugendliche im Alter von 13-19 Jahren wegen einer
alkoholbedingten Erkrankung in Krankenhäusern vollstationär behandelt werden.
Dabei entfielen auf männliche Jugendliche 1.575 Behandlungen, weibliche
Jugendliche mussten in 1.158 Fällen ärztlich behandelt werden.
Dass in Sachen Alkoholkonsum bzw. dem vorgelagerten Verkauf, insbesondere von
hartem Alkohol an unter 18-Jährige, weiterer Handlungsbedarf besteht, machen
zwei weitere Werte aus der vorliegenden Statistik deutlich: Die absolute Zahl
der stationären Aufenthalte von 13-19 Jährigen in den Krankenhäusern des
Landkreises Tuttlingen betrug 41 Fälle, wobei hier erfassungsbedingt von einer
hohen Dunkelziffer und damit auch von mehr Fällen auszugehen ist.
Hochgerechnet auf 10.000 Personen der Bevölkerungsgruppe der 13-19 Jährigen
betrug der Landesdurchschnitt 34,2 Behandlungsfälle. Der Landkreis Tuttlingen
lag mit 35,5 Behandlungsfällen knapp über dem Landesdurchschnitt, jedoch noch im
vorderen Mittelfeld. Die mit 17,6 Fällen geringste Quote wies der Stadtkreis
Mannheim auf. Die höchste Quote schlug mit 71,2 Fällen im Landkreis Freudenstadt
zu Buche.
Wenngleich es sich bei dem Alkohol, der bei jugendlichen Trinkgelagen konsumiert
wird, nicht ausschließlich um branntweinhaltigen Alkohol (Schnaps, Whisky, Wodka
u.a.) handelt und dieser auch nicht nur von Jugendlichen selbst, sondern
manchmal auch von Erwachsenen für die Jugendlichen gekauft wird, behält das
Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen und das Referat Prävention des
Polizeipräsidiums Konstanz das Thema Alkoholabgabe an Jugendliche mit
sogenannten Testkäufen auch in diesem Jahr weiter im Blick.
Im Fokus der Testkäufe, die in den nächsten zwei Wochen stichprobenartig im
Kreisgebiet durchgeführt werden, steht der Verkauf von branntweinhaltigem
Alkohol sowie Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhandel sowie
an Tankstellenshops.
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der Fastnachtszeit ist
bewusst gewählt worden, da die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen
in den Krankenhäusern des Landes in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen
aufweisen. Diese finden sich zum einen in den Sommerferien, zum anderen während
der bevorstehenden "fünften Jahreszeit".
Jugendamt und Polizei appellieren ferner auch an alle Vereine, die
Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und
junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu
beachten.
Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgültig ob es
sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das
Gaststättengesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.
Rückfragen bitte an:
Referat Prävention Polizeipräsidium Konstanz
(Mail: konstanz.pp.praevention(at)polizei.bwl.de
Tel.: 07461 / 941-152) oder
Jugendamt Landratsamt Tuttlingen
(Mail: jugendamt(at)landkreis-tuttlingen.de)
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4514316
OTS: Polizeipräsidium Konstanz
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Datum: 07.02.2020 - 12:32 Uhr
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