Pressemitteilung der Polizei Seesen vom 07.02.2020
(ots) - Verkehrskontrolle / Überwachung "Grünpfeil":
Am Donnerstag überwachten Beamte des Polizeikommissariates Seesen den
Fahrzeugverkehr an den Seesener Lichtsignalanlagen, welche mit einem "Grünpfeil"
versehen sind. In nur einer Stunde stellten die Ordnungshüter 4 Verstöße fest
und leiteten jeweils Bußgeldverfahren ein. In diesem Zusammenhang fällt immer
wieder auf, dass es teilweise erhebliche Unsicherheiten bezüglich des richtigen
Verhaltens an einer Ampel mit dem Zusatzschild "Grünpfeil", welches
ausschließlich für Rechtsabbieger gilt, gibt. Korrekt verhält sich, wer bei
Rotlicht zunächst an der Haltelinie anhält. Die Phase des Stehens soll genutzt
werden um sich von einem gefahrlosen Abbiegen zu überzeugen, da vor dem Fahrzeug
querende Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) nicht
unbedingt mit einem abbiegenden Fahrzeug rechnen können/müssen. Erst wenn ein
gefahrloses Abbiegen möglich ist, darf dieser Vorgang fortgesetzt werden. Je
nach örtlicher Gegebenheit setzt das gefahrlose Abbiegen gegebenenfalls sogar
ein nochmaliges Halten an der Sichtlinie voraus. Wird nicht angehalten, so ist
ein Bußgeld in Höhe von 70 EUR fällig. Zusätzlich wird ein Punkt im
Verkehrszentralregister gespeichert. Bei einer Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer, oder gar einem Unfall, sind die Strafen wesentlich höher.
Eine Verpflichtung zum Abbiegen besteht übrigens, trotz "Grünpfeil", nicht. Man
muss in diesem Fall gegebenenfalls mit dem Unmut seines Hintermanns rechnen, der
sich vielleicht sogar durch Hupen bemerkbar macht. In diesem Fall gilt: Lassen
Sie sich nicht drängeln und bewahren Sie die Ruhe. Streng genommen macht sich
gar der Drängler "strafbar", indem er seine Warneinrichtung missbräuchlich
nutzt.
i.A. Decker, PHK -Verkehrssachbearbeiter-
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Datum: 07.02.2020 - 13:00 Uhr
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