Hamburg Airport: Betrügerin muss ins Gefängnis, Butterflymesser im Handgepäck sorgt für Ärger
(ots) - Am Donnerstagvormittag wurde eine 31-jährige Deutsche im 
Terminal 1 von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der 
Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass die Frau bereits seit 
einiger Zeit zur Fahndung ausgeschrieben ist. So war sie in 13 (!) Fällen von 
verschiedenen Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht, da sie
unbekannten Aufenthalts war. Grund der Fahndungsnotierungen sind zahlreiche 
Betrugsdelikte. Außerdem bestanden zwei Ausschreibungen zur Festnahme. Die 
Staatsanwaltschaft München I hat im Juni 2016 die Untersuchungshaft der Frau 
angeordnet. Die Dame ist dringend tatverdächtig, Ende 2015 über das Internet 
eine hochwertige Damenhandtasche verkauft zu haben, ohne die bezahlte Ware 
auszuliefern. Die zweite Ausschreibung ist von der Staatsanwaltschaft Hamburg 
vom August 2017. Auch hier wird der Frau Betrug vorgeworfen. Sie wurde zu einer 
Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu jeweils 10EUR verurteilt. Ersatzweise sind 135
Tage Freiheitsstrafe anzutreten. Hinzu kommen kosten i. H. v. 170 Euro. Wegen 
des Untersuchungshaftbefehls und auf Grund der Tatsache, dass sie die geforderte
Summe nicht aufbringen konnte, wurde die Dame in die Untersuchungshaftanstalt 
Hamburg gebracht.
Am Donnerstagmittag war ein 55-jähriger Deutscher auf dem Weg von Hamburg nach 
Gran Canaria. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten 
im Gepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurde die Tasche genauer 
überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Butterflymesser befindet.
Dies ist nach dem Waffengesetz jedoch ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt 
der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Das Butterflymesser wurde 
sichergestellt. Anschließend konnte er Richtung Spanien weiterreisen.
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Datum: 07.02.2020 - 13:55 Uhr
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