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Hamburg Airport: Betrügerin muss ins Gefängnis, Butterflymesser im Handgepäck sorgt für Ärger

ID: 2300028

(ots) - Am Donnerstagvormittag wurde eine 31-jährige Deutsche im
Terminal 1 von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der
Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass die Frau bereits seit
einiger Zeit zur Fahndung ausgeschrieben ist. So war sie in 13 (!) Fällen von
verschiedenen Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht, da sie
unbekannten Aufenthalts war. Grund der Fahndungsnotierungen sind zahlreiche
Betrugsdelikte. Außerdem bestanden zwei Ausschreibungen zur Festnahme. Die
Staatsanwaltschaft München I hat im Juni 2016 die Untersuchungshaft der Frau
angeordnet. Die Dame ist dringend tatverdächtig, Ende 2015 über das Internet
eine hochwertige Damenhandtasche verkauft zu haben, ohne die bezahlte Ware
auszuliefern. Die zweite Ausschreibung ist von der Staatsanwaltschaft Hamburg
vom August 2017. Auch hier wird der Frau Betrug vorgeworfen. Sie wurde zu einer
Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu jeweils 10EUR verurteilt. Ersatzweise sind 135
Tage Freiheitsstrafe anzutreten. Hinzu kommen kosten i. H. v. 170 Euro. Wegen
des Untersuchungshaftbefehls und auf Grund der Tatsache, dass sie die geforderte
Summe nicht aufbringen konnte, wurde die Dame in die Untersuchungshaftanstalt
Hamburg gebracht.

Am Donnerstagmittag war ein 55-jähriger Deutscher auf dem Weg von Hamburg nach
Gran Canaria. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten
im Gepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurde die Tasche genauer
überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Butterflymesser befindet.
Dies ist nach dem Waffengesetz jedoch ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt
der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Das Butterflymesser wurde
sichergestellt. Anschließend konnte er Richtung Spanien weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg




Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
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Datum: 07.02.2020 - 13:55 Uhr
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