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200209-4-Lev Eine Verkehrskontrolle, viele Verstöße - Festnahme

ID: 2300781

(ots) - Am Samstagnachmittag (8. Februar) haben Polizisten in
Leverkusen-Wiesdorf nach einer Verkehrskontrolle einen Autofahrer (24) vorläufig
festgenommen. Die Beamten hatten diverse strafrechtliche und ordnungswidrige
Verstöße festgestellt, darunter beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verdacht des Diebstahls und der
Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der 24-Jährige ist bereits
polizeibekannt und nicht im Besitz eines festen Wohnsitzes. Der Beschuldigte
soll zeitnah dem Haftrichter vorgeführt werden.

Gegen 18.15 Uhr bemerkten Polizisten das Auto des 24-Jährigen auf dem
Willy-Brand-Ring. Da er an dem mitgeführten Wohnwagen kein Kennzeichen hatte und
der Hänger auch unbeleuchtet war, gaben die Beamten Haltezeichen und
kontrollierten das Gespann und dessen Fahrer auf einem nahegelegenen Parkplatz.

Der gestoppte Fahrer konnte den Uniformierten keinen Führerschein vorlegen und
räumte ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Nach Anzeichen
auf möglichen Drogenkonsum führten die Einsatzkräfte bei dem Verdächtigen einen
Drogenvortest durch, dessen Ergebnis positiv war. Ein Arzt entnahm dem Mann
später auf einer Polizeiwache auf Anordnung eine Blutprobe.

Wie sich schnell herausstellte, waren der gestoppte Citroen und der Wohnwagen
nicht zugelassen. Daher brachten die Polizisten später den Verdacht von
Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung zur
Anzeige. Eine Überprüfung des Autokennzeichens ergab, dass das Nummernschild im
Märkischen Kreis gestohlen worden war. Daher muss sich der 24-Jährige jetzt
zusätzlich wegen des Verdachts des Diebstahls und der Urkundenfälschung
verantworten. Da die Polizisten bei dem Mann auch noch eine geringe Menge Drogen




fanden, kommt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu.

Zudem fanden die Polizisten bei dem Polizeibekannten zwei Einhandmesser und
einen beidseitig geschliffenen Dolch. Diese Gegenställe sind nach erster
Einschätzung nach dem Waffengesetz als verbotene Waffen einzustufen. Auch in
diesem Zusammenhang legten die Beamten eine Anzeige vor. (he)

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Datum: 09.02.2020 - 13:02 Uhr
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