Safer Internet Day am 14. Februar - Die IT-Sicherheit steht im Fokus
(ots) - (mh) Die Kreispolizeibehörde Paderborn lädt gemeinsam
mit Vertreten des Smarthome Paderborn, der Computerbibliothek Paderborn, der
Verbraucherzentrale sowie des Paderborner Computerclubs C3PB am 14. Februar zum
Safer Internet Day (SID) ein. Der Informationsnachmittag findet von 14 bis 17
Uhr im "Smarthome Paderborn" in der Steubenstraße 47a statt.
Der Safer Internet Day (SID) wird jedes Jahr von der Europäischen Kommission
initiiert, um das Thema Internetsicherheit in den Fokus zu rücken. "Wichtig ist,
ständig informiert zu sein. Nutzer sollten sich zudem bewusst sein, dass Komfort
und Sicherheit oft nicht zusammenpassen", so Kriminalhauptkommissar Randolf
Latusek. Die Polizei Paderborn rät, stets einen Virenschutz und eine Firewall zu
installieren. Dazu sollten aktuelle Web-Browser genutzt und regelmäßige
Software-Updates durchgeführt werden. Bei der Eingabe von Daten ist
Zurückhaltung besser. Dazu ist eine verschlüsselte Datenverbindung wichtig, die
Passwörter sollten aus Zahlen, großen und kleinen Buchstaben sowie aus Zeichen
bestehen. Gefahren gehen auch von E-Mails aus, weshalb vor dem Öffnen jeder Mail
der Absender und die Betreffzeile geprüft und Datei-Anhänge nicht einfach
geöffnet werden sollten. Regelmäßige Datensicherungen helfen, den Verlust
wichtiger Informationen bei einem Schaden gering zu halten. Weitere
Informationen gibt es unter anderem auf www.bsi-fuer-buerger.de, der
Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Die Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK), eine Initiative des Bundes und der
Länder, sensibilisiert rund um den Safer Internet Day zudem für den Umgang mit
Hassrede und Hate-Speech in den sozialen Netzwerken, in E-Mails oder in
Messengerdiensten. Die Inhalte, die über Sprache, Bilder und Worte in digitalen
Medien verbreitet werden, zielen oftmals auf bestimmte Personengruppen ab, die
aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen
Orientierung bedroht und diskriminiert werden. Die Äußerungen sind strafbar,
wenn sie die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte
anderer verletzen. In Deutschland schützt das Grundgesetz jede Person vor
Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht. Dazu ist jeder
Nutzer aufgefordert, Hassbotschaften aktiv zu widersprechen. Screenshots oder
gespeicherte Chatverläuft sind ein Beweismittel, um Hasskommentare melden zu
können, denn angezeigt werden sollten Hassbotschaften auf jeden Fall. Möglich
ist dies beispielsweise beim Netzwerkbetreiber, der Internetbeschwerdestelle
www.internetbeschwerdestelle.de sowie bei der Polizei.
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Datum: 10.02.2020 - 10:00 Uhr
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