Schläge nach Kneipenbesuch/Randalierer leistet Widerstand
(ots) - Besucher einer Gaststätte an der Bahnhofstraße schlugen sich
Sonntag, 5.25 Uhr, gegenseitig. Der Hintergrund des Streits ist noch unklar. Die
beiden Männer aus Halver (18 und 22) wurden leicht verletzt müssen sich nun
wegen Körperverletzung verantworten. Der 18-Jährige weigerte sich einem
Platzverweis nachzukommen und musste in Gewahrsam genommen werden. Er schlief
seinen Rausch in einer Gewahrsamszelle aus.
Randalierer in einer Spielhalle an der Frankfurter Straße. Dieser Einsatzanlass
rief Sonntagabend Polizeibeamte auf den Plan. Der stark alkoholisierte
Halveraner (45) hatte Kunden angepöbelt und sich dann geweigert zu gehen. Auch
ein Platzverweis der Beamten ließ ihn kalt. Er verbrachte den Rest der Nacht in
einer Ausnüchterungszelle. Allerdings nicht ohne sich heftig zu wehren und u.a.
gegen den Streifenwagen zu treten. Nun muss er sich außerdem wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/4516220
OTS: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.02.2020 - 12:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2301421
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MK
Stadt:
Halver
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schläge nach Kneipenbesuch/Randalierer leistet Widerstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).