(Reichenau) Nötigung im Straßenverkehr - Zeugen gesucht 08.02.2020
(ots) - Wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt die Polizei gegen
einen 29-jährigen Autofahrer, der am Samstagabend gegen 18.00 Uhr beim Überholen
auf der L 221 mehrere Verkehrsteilnehmer durch seine Fahrweise gefährdet hat.
Der Mann war mit seinem grünen Peugeot 307 von der Reichenau kommend in Richtung
Wollmatingen gefahren und hatte auf der Allee einen 45-jährigen VW-Fahrer mit
hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehrs überholt. Ein Frontalzusammenstoß
mit dem Gegenverkehr beim Überholvorgang konnte durch den 45-Jährigen nur durch
dessen Bremsvorgang und des abrupten Einscherens des 29-Jährigen verhindert
werden. Bei seiner Weiterfahrt überholte der junge Mann erneut gleichzeitig zwei
Fahrzeuge und fuhr in Richtung Radolfzeller Straße davon. Personen, welche die
rücksichtslose Fahrweise und die Überholmanöver des Peugeot-Fahrers beobachtet
haben oder durch die Fahrweise des Mannes selbst behindert oder gar gefährdet
wurden, werden gebeten, sich an das Polizeirevier Konstanz, Tel. 07531/995- 0,
zu wenden.
Rückfragen bitte an:
Tatjana Deggelmann
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1014
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4516500
OTS: Polizeipräsidium Konstanz
Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.02.2020 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2301700
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KN
Stadt:
Reichenau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Reichenau) Nötigung im Straßenverkehr - Zeugen gesucht 08.02.2020"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).