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++ Besserer Schutz für Polizisten und Unbeteiligte: Polizei in der Region Nord-Ost-Niedersachsen setzt auf den Einsatz von Bodycams ++ Einsatz- und Streifendienste in Lüneburg, Lüchow und Uelzen ...

ID: 2302161

(ots) - ++ Besserer Schutz für Polizisten und Unbeteiligte: Polizei in
der Region Nord-Ost-Niedersachsen setzt auf den Einsatz von Bodycams ++ Einsatz-
und Streifendienste in Lüneburg, Lüchow und Uelzen nutzen nun Kamera- und
Audiotechnik ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

"Meine Polizeibeamtinnen und -beamte halten tagtäglich für unsere Gesellschaft
ihren Kopf hin. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie im Rahmen ihres täglichen
Dienstes zur Zielscheibe von respektlosen und aggressiven Verhaltens werden", so
der Leiter der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Jens
Eggersglüß.

Nach positiven Erfahrungen der landesweiten Testphase, u.a. des Pilotprojekts in
Lüneburg, bei dem Einsatz von Körperkameras sind seit Anfang des Monats Februar
flächendeckend die sogenannten Bodycams in den 24-Stunden-Dienststellen der
Polizeiinspektion dauerhaft im Einsatz. Die Beamtinnen und Beamte der drei
Einsatz- und Streifendienste können somit auf insgesamt neun Bodycams
zurückgreifen; davon vier in Lüneburg, drei in Uelzen und zwei in Lüchow.

Die Bodycams werden von den Einsatzkräften an der Uniform getragen und sollen
potentielle Gewalttäter von Angriffen auf Beamtinnen und Beamte abschrecken. Bei
entsprechende Übergriffen können die Kamera- und auch Audioaufzeichnungen auch
als Beweismittel dienen.

Seit Jahren stagniert die Gewalt gegen Amtsträger in der Qualität und in der
Intensität auf hohem Niveau. Die Polizeiinspektion
Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen verzeichnete im Jahr 2018 insgesamt 58 Fälle
von Widerständen gegen Polizeivollzugsbeamte sowie 47 weitere tätliche Angriffe
oder Körperverletzungen gegen Polizeibeamte. Dabei wurden 300 Kolleginnen und
Kollegen im Dienst Opfer dieser Straftaten - 30 von ihnen leicht oder gar schwer
verletzt. Dieser Trend setzte sich auch im abgelaufenen Jahr fort. Konkrete




Zahlen für 2019 werden erstmals bei der Vorstellung der Polizeilichen
Kriminalstatistik durch das Innenministerium vorgestellt.

Parallel betont der Leiter Einsatz der Polizeiinspektion, Roland Brauer: "Unsere
Polizeibeamtinnen und -beamte sehen sich fast täglich mit aggressivem und
respektlosem Verhalten konfrontiert. Der Einsatz der Bodycam führt zu einer
unveränderten Dokumentation der jeweiligen Situation und dient dabei als
objektives Beweismittel im Strafverfahren. Sofern es zu Übergriffen und
Widerstandshandlungen kommt, können die Aufzeichnungen also als Beweismittel
dienen. Insbesondere die präventive Wirkung, die von dem neuen Einsatzmittel
ausgeht, ist von großer Bedeutung."

Der offene und vorher angekündigte Einsatz der Körperkameras wird gerade auch in
Einsatzsituationen des täglichen Dienstes wie Anhalte- und Kontrollsituationen
eingesetzt. Die neue Videotechnik wird ausschließlich von Einsatzkräften
genutzt, die ein gut sichtbares Hinweisschild mit der Aufschrift "Video/Audio"
an ihrer Uniform tragen. Dabei setzen die Ordnungshüter in der Region auf ein
hohes Maß an Transparenz beim Einsatz der Bodycams, insbesondere in konkreten
Einsatzsituationen. Zusätzlich dient der Einsatz der Nachvollziehbarkeit, aber
auch der Überprüfbarkeit polizeilicher Maßnahmen in Bezug auf ein
professionelles, einsatzadäquates Verhalten. Ebenfalls soll der Einsatz der
Bodycams unter den gleichen Gesichtspunkten den Schutz Dritter verbessern.

Hintergrund:

Die mit einem hohen technischen Standard ausgestattete Bodycam vom Typ "Zepcam
T2+" kostet rund 380 Euro. Die Bodycam verfügt über eine sogenannte
Pre-Recording-Funktion. Diese beinhaltet eine 30 Sekunden lange Aufzeichnung im
Bereitschaftsmodus, die sich durchgängig selbst überschreibt, bis die Kamera für
eine konkrete Aufzeichnung aktiviert wird. So ist gewährleistet, dass relevante
Situationen auch in ihrer Entstehung bereits dokumentiert sind. Die
Pre-Recodings werden also nur gespeichert, wenn auch tatsächlich aufgenommen
wurde. Alle Aufnahmen werden nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht,
wenn sie nicht als Beweismittel benötigt werden. Die rechtlichen Bedingungen des
Bodycam-Einsatzes sind somit uneingeschränkt gewährleistet. Parallel werden die
Bodycams nur von Beamtinnen und Beamten eingesetzt, die zuvor eine entsprechende
Beschulung erhalten haben. Diese umfasst die technischen Aspekte sowie die
rechtlichen Voraussetzungen. Aus dem im Mai 2019 in Kraft getretenen neuen
Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) ergeben sich die
rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams. Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG
kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr oder zur
Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene
Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum
anfertigen.

++ Bilder: Bodycams im Lüneburger Einsatz- und Streifendienst im Einsatz ++

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle(at)pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/4517161
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Datum: 11.02.2020 - 10:15 Uhr
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