200211-4: Einbruch in Tankstelle - Erftstadt
(ots) - Ein oder mehrere Täter schnitten am Sonntag (09.
Januar) ein Loch in die Rückwand einer Tankstelle und stahlen alkoholhaltige
Getränke. Gegen 23:00 Uhr löste die Alarmanlage einer Tankstelle am
Albert-Einstein-Ring aus. Daraufhin begab sich eine Mitarbeiterin (40) zu der
Tankstelle und stellte ein Loch in der Rückwand der Tankstelle fest. Sie
alarmierte die Polizei. Augenscheinlich begaben sich die unbekannten Personen
zur Rückseite der Tankstelle und öffneten dort einen Zaun, der Müllcontainer
einfasst. Dort schnitten sie ein Loch in die Metallwand des Gebäudes und
gelangten in einen Lagerraum der Tankstelle. Die Tankstelle verließen sie mit
einer unbekannten Menge an Alkohol. Vermutlich flüchteten die Unbekannten mit
einem Fahrzeug, um die Beute transportieren zu können. Sollten Ihnen zur Tatzeit
an der Tankstelle oder in der Umgebung verdächtige Personen oder Fahrzeuge
aufgefallen sein, wenden Sie sich bitte an das Kriminalkommissariat 22 unter der
Rufnummer 02233-52-0. (akl)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4517386
OTS: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis
Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.02.2020 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2302315
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200211-4: Einbruch in Tankstelle - Erftstadt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).