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Zollabfertigung der Postsendungen - von zu Hause? Bürgerservice ab 01.02.2020 durch die Postabfertigung von zu Hause verbessert

ID: 2302865

(ots) - Der Zoll hat für die Bürgerinnen und Bürger den Service bei
zollrechtlichen Postabfertigungen ab dem 01. Februar 2020 verbessert. Nunmehr
besteht auch die Möglichkeit, Postabfertigung mit einem Warenwert bis zu 1.000
Euro von zu Hause aus vorzunehmen.

Dazu kann eine schriftliche Erklärung nach Kontaktaufnahme mit dem zuständigen
Zollamt erfolgen. Das Zollamt fertigt die Postsendung ab und stellt die
Postsendung nach der Zahlung ggf. anfallender Abgaben (z.B. Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer) und Ãœbermittlung einer Postwertmarke zu.

Neben der Postabfertigung von zu Hause besteht weiterhin die Möglichkeit, die
Postsendung beim zuständigen Zollamt abzuholen oder die Serviceleistung
"nachträgliche Postverzollung" der Deutschen Post gegen ein Entgelt zu nutzen.

Der Zoll stellt auf seiner Internetseite zoll.de unter der Rubrik
Privatpersonen/ Post- und Internetbestellungen weitere Informationen zur
Verfügung.

Zusätzliche Information: Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg stehen die
Zollämter Ruhrort, Essen, Emmerich und Straelen-Autobahn als Ansprechpartner für
die Wirtschaft und rund zwei Millionen Einwohner zur Verfügung. Im Jahr 2018
wurden beim Hauptzollamt Duisburg insgesamt 38.000 Postsendungen bearbeitet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121243/4518132
OTS: Hauptzollamt Duisburg

Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 12.02.2020 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Duisburg



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