Einhaltung des Mindestlohns nicht nachprüfbar Hauptzollamt Regensburg verhängt Bußgeld gegen Kurierdienst
(ots) - Bei der Überprüfung eines im Landkreis Hof ansässigen
Kurierdienstunternehmers stießen selbst die Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstsitz Hof an ihre Grenzen.
Zur Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns versuchten die
Zöllner vergeblich, die vorgelegten Stundenaufzeichnungen der angestellten
Paketzusteller mit den geführten Fahrtenbüchern und den digitalen Daten aus den
Paketscannern abzugleichen.
Zwischen sämtlichen Aufzeichnungen ergaben sich gravierende Abweichungen, eine
eindeutige Nachprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns war somit
nicht möglich.
Auf Grund der Versäumnisse und der fehlenden Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers
verhängt das Hauptzollamt Regensburg gegen den Unternehmer ein Bußgeld in Höhe
von 2.600.-- Euro.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Pressesprecher
Michael Lochner
Telefon: 0941-2086-1502
E-Mail: presse.hza-regensburg(at)zoll.bund.de
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Datum: 12.02.2020 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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