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Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz

ID: 2303534

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (12. Februar 2020) beim
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den deutschen Staatsangehörigen Alexander S.

erwirkt. Der Beschuldigte war am 11. Februar 2020 in Augsburg durch Beamte des
Zollkriminalamtes vorläufig festgenommen worden. Gegen ihn besteht der dringende
Tatverdacht des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz in sieben Fällen,
wobei er jeweils gewerbsmäßig und für den Geheimdienst einer fremden Macht
gehandelt haben soll (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 1 und 2 AWG i.V.m. Art. 2
Abs. 1, Art. 1a der Russlandembargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (veröffentlicht
im ABl. der EU L229/1 am 31. Juli 2014). Zudem wurden gestern auf Grundlage von
Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Wohnung des
Beschuldigten in Augsburg sowie insgesamt zwölf Räumlichkeiten von Unternehmen
sowie nicht tatverdächtiger Personen in Bayern, Berlin und Sachsen durchsucht.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt
zur Last gelegt:

Alexander S. ist Geschäftsführer eines in Süddeutschland ansässigen
Unternehmens. In diesem Zusammenhang lieferte er Werkzeugmaschinen an
militärische Endempfänger in Russland. Um diesen Umstand zu verschleiern und die
Ausfuhrkontrollen zu umgehen, führte der Beschuldigte seine Geschäfte über
wechselnde Scheinempfänger durch. Zudem wurden die erforderlichen
Ausfuhrgenehmigungen durch unzutreffende Angaben zum vorgesehenen
Verwendungszweck der Maschinen erschlichen. Auf diese Art und Weise erfolgten im
Zeitraum Januar 2016 bis Januar 2018 sieben Ausfuhren mit einem Auftragsvolumen
in Höhe von insgesamt rund 8 Millionen Euro.

Sämtliche gelieferten Maschinen waren objektiv für eine Verwendung im
militärischen Bereich geeignet und als sogenannte Güter mit doppeltem




Verwendungszweck von der Liste in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung erfasst.
Die Ausfuhr derart gelisteter Waren ist nach den Vorschriften der
Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise für
militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder
bestimmt sein können.

Der Beschuldigte wurde gestern (12. Februar 2020) dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der
Untersuchungshaft angeordnet hat.

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
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Datum: 13.02.2020 - 09:21 Uhr
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