korrigierte Meldung: Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (12. Februar 2020) beim 
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen
den deutschen Staatsangehörigen Alexander S.
erwirkt. Der Beschuldigte war am 11. Februar 2020 in Augsburg durch Beamte des 
Zollkriminalamtes vorläufig festgenommen worden. Gegen ihn besteht der dringende
Tatverdacht des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz in sieben Fällen, 
wobei er jeweils gewerbsmäßig und für den Geheimdienst einer fremden Macht 
gehandelt haben soll (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 1 und 2 AWG i.V.m. Art. 2 
Abs. 1, Art. 1a der Russlandembargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (veröffentlicht
im ABl. der EU L229/1 am 31. Juli 2014). Zudem wurden am 11. Februar 2020 auf 
Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die 
Wohnung des Beschuldigten in Augsburg sowie insgesamt zwölf Räumlichkeiten von 
Unternehmen sowie nicht tatverdächtiger Personen in Bayern, Berlin und Sachsen 
durchsucht.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt 
zur Last gelegt:
Alexander S. ist Geschäftsführer eines in Süddeutschland ansässigen 
Unternehmens. In diesem Zusammenhang lieferte er Werkzeugmaschinen an 
militärische Endempfänger in Russland. Um diesen Umstand zu verschleiern und die
Ausfuhrkontrollen zu umgehen, führte der Beschuldigte seine Geschäfte über 
wechselnde Scheinempfänger durch. Zudem wurden die erforderlichen 
Ausfuhrgenehmigungen durch unzutreffende Angaben zum vorgesehenen 
Verwendungszweck der Maschinen erschlichen. Auf diese Art und Weise erfolgten im
Zeitraum Januar 2016 bis Januar 2018 sieben Ausfuhren mit einem Auftragsvolumen 
in Höhe von insgesamt rund 8 Millionen Euro.
Sämtliche gelieferten Maschinen waren objektiv für eine Verwendung im 
militärischen Bereich geeignet und als sogenannte Güter mit doppeltem 
Verwendungszweck von der Liste in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung erfasst. 
Die Ausfuhr derart gelisteter Waren ist nach den Vorschriften der 
Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise für 
militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder 
bestimmt sein können.
Der Beschuldigte wurde gestern (12. Februar 2020) dem Ermittlungsrichter des 
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der 
Untersuchungshaft angeordnet hat.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
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Datum: 13.02.2020 - 10:58 Uhr
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