Altenpflege ohne Reisepass und Arbeitsgenehmigung - nein!
(ots) - Das für ukrainische Staatsangehörige der gültige
Reisepass die entscheidende Grundlage für eine Einreise nach Deutschland und den
anschließenden touristischen Aufenthalt ist, dürfte hinlänglich bekannt sein.
Ebenso dürfte bekannt sein, dass darüber hinaus eine Erwerbstätigkeit der
Genehmigung bedarf. Einer 56-jährigen Ukrainerin scheint beides egal gewesen zu
sein. Die Frau war am Mittwochabend auf der Autobahn 4 in Richtung Westen
unterwegs, als sie von der Bundespolizei bei Kodersdorf angehalten wurde. Sie
erklärte den Ordnungshütern, dass sie in die Nähe von Bonn will, um dort als
Altenpflegerin zu arbeiten. Ihre Reise dorthin endete später mit der
Zurückschiebung nach Polen. Schließlich fehlte ihr zum einen die
Arbeitserlaubnis, zum anderen war sie nicht im Besitz eines Passes.
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Datum: 13.02.2020 - 11:08 Uhr
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