Altenpflege ohne Reisepass und Arbeitsgenehmigung - nein!
(ots) - Das für ukrainische Staatsangehörige der gültige 
Reisepass die entscheidende Grundlage für eine Einreise nach Deutschland und den
anschließenden touristischen Aufenthalt ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. 
Ebenso dürfte bekannt sein, dass darüber hinaus eine Erwerbstätigkeit der 
Genehmigung bedarf. Einer 56-jährigen Ukrainerin scheint beides egal gewesen zu 
sein. Die Frau war am Mittwochabend auf der Autobahn 4 in Richtung Westen 
unterwegs, als sie von der Bundespolizei bei Kodersdorf angehalten wurde. Sie 
erklärte den Ordnungshütern, dass sie in die Nähe von Bonn will, um dort als 
Altenpflegerin zu arbeiten. Ihre Reise dorthin endete später mit der 
Zurückschiebung nach Polen. Schließlich fehlte ihr zum einen die 
Arbeitserlaubnis, zum anderen war sie nicht im Besitz eines Passes.
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Datum: 13.02.2020 - 11:08 Uhr
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