Walldorf:Überholmanöver trotz Gegenverkehr - zwei Autos nicht mehr fahrbereit - Verursacher entfernt sich
(ots) - Zu einem Überholmanöver trotz Gegenverkehrs
setzte am Mittwochabend kurz nach 18 Uhr ein bislang unbekannter Autofahrer auf
der L 723 an. Der entgegenkommende 30-jährige Autofahrer erkannte die Situation
und bremste seinen Wagen sofort bis zum Stillstand ab. Dem dahinter Fahrenden
reichte es jedoch nicht mehr und fuhr auf. Diese beiden Autos waren nicht mehr
fahrbereit und mussten von einem Abschleppunternehmen abtransportiert werden.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
Nach Angaben der Beteiligten müsste es sich um einen weißen Kastenwagen, evtl.
Ford Transit gehandelt haben. Dieser Fahrer kümmerte sich allerdings nicht um
den Unfall und setzte die Fahrt unbeeindruckt fort.
Verkehrsteilnehmer, die auf das Überholmanöver aufmerksam geworden sind und
Hinweise zu dem Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier
Wiesloch, Tel.: 06222/57090, zu melden.
Zum Unfallzeitpunkt war die L 723 stark frequentiert.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Ulrike Mathes
Telefon: 0621 174-1106
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4519358
OTS: Polizeipräsidium Mannheim
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2020 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2303675
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MA
Stadt:
Walldorf/Rhein-Neckar-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Walldorf:Überholmanöver trotz Gegenverkehr - zwei Autos nicht mehr fahrbereit - Verursacher entfernt sich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).