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Betrug durch vermeintliche Geschäftsführer - Warnhinweis -

ID: 2304094

(ots) - Landkreise Reutlingen und Tübingen: Betrug durch
vermeintliche Geschäftsführer (Warnhinweis für Unternehmen)

Nach zwei schadensträchtigen Betrugsstraftaten, die sich in den vergangenen
Tagen zum Nachteil eines Unternehmens im Landkreis Reutlingen sowie einer
Stiftung im Landkreis Tübingen ereignet haben, hat die Kriminalpolizeidirektion
Esslingen entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

In beiden Fällen erhielten Mitarbeiterinnen, die über entsprechende Befugnisse
im Rechnungswesen verfügten, E-Mails, in welchen sich der Verfasser als
Geschäftsführer bzw. Vorgesetzter ausgab und Geld-Überweisungen auf ausländische
Konten anwies. Beide Mitarbeiterinnen kamen den schriftlichen Anweisungen nach
und tätigten die verlangten Transaktionen von hohen Geldbeträgen.

Die Masche des vermeintlichen Vorgesetzten ist altbekannt. Schon seit Jahren
versuchen Kriminelle, über diese sogenannte Geschäftsführermasche bei Firmen und
Unternehmen hohe Geldbeträge zu erbeuten. Mit geringfügigen Abweichungen ist das
Vorgehen der Betrüger eigentlich immer dasselbe. Oftmals nutzen die Täter die
tatsächliche Abwesenheit von Vorgesetzten aus, wenn sie die Geldforderungen in
den fingierten E-Mails an die überwiegend mittelständischen Betriebe senden. In
seltenen Fällen erfolgen auch telefonische Kontaktaufnahmen. Meist wird in dem
Schriftverkehr zusätzlich vorgegaukelt, dass die Sache größter Geheimhaltung
unterliege und äußerst dringlich sei. In den E-Mails teilt der vermeintliche
Chef außerdem mit, er sei telefonisch nicht erreichbar, um eine direkte
Kontaktaufnahme des Beschäftigten mit seinem Vorgesetzten zu verhindern.

Die Polizei rät, beim Eingang derartiger E-Mails oder Anrufe vor einer
entsprechenden Transaktion unbedingt persönlichen Kontakt mit der Firmenleitung
aufzunehmen und die genutzte E-Mail-Adresse genau zu überprüfen. Oft weicht sie




nur geringfügig von einer tatsächlich existierenden Adresse ab. In vielen Fällen
finden auch Vorabklärungen der Täter im Internet statt. Achten Sie darauf,
welche Informationen über Ihre Firmenstrukturen und handelnde Personen auf
Internetplattformen zu entnehmen sind. Bei einem Betrugsverdacht oder
Ungereimtheiten sollten sich Betroffene außerdem an die Polizei wenden. (mr)

Rückfragen bitte an:

Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/4519913
OTS: Polizeipräsidium Reutlingen

Original-Content von: Polizeipräsidium Reutlingen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.02.2020 - 16:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Reutlingen



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