Schwetzingen, Rhein-Neckar-Kreis: Testkäufe in Schwetzingen - Stadt und Polizei kontrollieren Einhaltung des Jugendschutzes
(ots) - Am Mittwochnachmittag führten Beamten
des Polizeireviers Schwetzingen und Mitarbeiter der Stadt Schwetzingen
Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetztes im Stadtgebiet durch.
Neben der Überprüfung der Einhaltung sollten die verantwortlichen Käufer und
Betreiber von Verkaufsstätten insbesondere auf die bevorstehende Faschingszeit
sensibilisiert werden.
Mit der Unterstützung zweier jugendlicher Auszubildenden des Rathauses
Schwetzingen wurden nachmittags bis in den Abend hinein gezielt hochprozentige
Alkoholika und Tabakwaren zu kaufen versucht. Die Bilanz: In 12 von 20 Fällen
wurde die Ware ohne weiteres an die Jugendlichen verkauft. Gegen die betroffenen
Verkäufer wurden Ermittlungen eingeleitet. Diese haben mit empfindlichen
Bußgeldern zu rechnen. So liegt der Regelsatz für betroffene Angestellte bei 300
Euro, für die Inhaber, sollten diese selbst verkauft haben, sogar bei 2.000
Euro.
Um betroffene Verkaufsstellen für die Einhaltung des Jugendschutzes zu
sensibilisieren wurden diese gezielt über die geltenden Bestimmungen aufgeklärt.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren von Minderjährigen weder erworben noch
konsumiert werden. Gleiches gilt für Spirituosen und deren Mischgetränke. Der
Erwerb und Konsum von Bier und Wein ist ab einem Alter von 16 Jahren legal.
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Datum: 14.02.2020 - 07:01 Uhr
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