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Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung u.a.

ID: 2304210

(ots) - Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich
bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine
rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich
beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die
Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die
vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129 Abs. 5 Satz 1 StGB).

Die Bundesanwaltschaft lässt daher seit heute Morgen (14. Februar 2020) aufgrund
von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an insgesamt 13
Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten
der Beschuldigten durchsuchen. Zudem wurde in Bayern die Wohnung einer nicht
tatverdächtigen Person durchsucht.

Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen sich fünf Personen im
September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen
haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und
Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich
zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher
konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen
Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die acht
mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung
finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen
mitzuwirken.

Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu
objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten bereits
über Waffen oder sonstige Gegenstände zur Anschlagsbegehung verfügen.

Vor diesem Hintergrund haben mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnungen




befasste Landeskriminalämter auch Spezialeinsatzkommandos (SEK) hinzugezogen.
Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das
Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt, unter dessen Federführung die
heutigen Maßnahmen durchgeführt worden sind.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


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Datum: 14.02.2020 - 08:52 Uhr
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