Berufung verworfen - Urteil wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes bestätigt
(ots) - Das Landgericht Freiburg hat die Berufung gegen die
erstinstanzliche Verurteilung verworfen und das Urteil gegen einen 35-Jährigen
wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes bestätigt. Es ordnete die Unterbringung
des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.
Am 6. und am 11. Februar fand beim Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung
gegen einen 35-jährigen, gambischen Staatsangehörigen, wegen sexuellem
Missbrauch eines Kindes und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
statt. Der zur Tatzeit 34-Jährige hat im November 2018 ein damals 12-Jähriges
Mädchen in einer Regionalbahn zwischen Freiburg und Müllheim sexuell belästigt,
in dem er das Mädchen am Oberschenkel und im Intimbereich berührte. Aufgrund des
Alters des Mädchens ist dies als sexueller Missbrauch strafbar. Der gambische
Staatsangehörige konnte am 22. November 2018, nach umfangreichen Ermittlungen
einer achtköpfigen Ermittlungsgruppe der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
und in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, durch die
Bundespolizei festgenommen werden und befand sich im Anschluss in
Untersuchungshaft bzw. nach Widerruf der Bewährung in anderer Sache in
Strafhaft. Bei der Wohnungsdurchsuchung, im Rahmen der Festnahme, war eine
Kleinmenge Marihuana aufgefunden worden. Das Landgericht verwarf die Berufung.
Es bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung zu einer unbedingten
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Wochen, wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes
und Verstoß gegen das BtmG und ordnete die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt an.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
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Datum: 14.02.2020 - 09:30 Uhr
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