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Jugendschutzkontrollen an Karneval

ID: 2304353

(ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Rund um die Karnevalstage wird es durch
die Polizei Gütersloh nicht nur verstärkte Alkoholkontrollen etc. geben. Auch
Jugendschutzkontrollen werden, wie in den vergangenen Jahren, stattfinden.
Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsämter der Städte
werden die Beamtinnen und Beamten der Polizei gezielt Alkoholmissbrauch von
Kindern und Jugendlichen entgegen treten.

Immer wieder kommt es aufgrund der enthemmenden Wirkung der alkoholhaltigen
Getränke zu Sachbeschädigungen und Schlägereien. Dazu kommt die physisch
schädigende Wirkung des Alkohols. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt,
dass unzählige Jugendliche hochprozentigen Alkohol, meist in Mischgetränken, zu
diesen Veranstaltungen mitnehmen. Die Altersgrenzen werden dabei in den meisten
Fällen bewusst ignoriert.

Die Aktivitäten rund um den Jugendschutz haben einen präventiven Ansatz. Die
Kinder und Jugendlichen werden auch angesprochen und kontrolliert, bevor sie
betrunken sind, um einen Alkoholmissbrauch zu verhindern.

Die Polizei Gütersloh weist darauf hin, dass Branntwein und branntweinhaltige
Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) an Kinder und
Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden dürfen. Ebenso darf ihnen
der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke
(Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren.
Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der
Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet. Das
Jugendschutzgesetzt sieht Bußgelder bis in Höhe von 50.000 Euro vor. Den
Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, die Stichtage für die
Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen Menschen generell den
Personalausweis vorlegen zu lassen. Verstöße werden konsequent geahndet. Die




Karnevalvereine unterstützen diese Aktion und rufen alle Mitglieder und
erwachsenen Teilnehmer zu verantwortungsvollem, vorbildhaften Verhalten auf.
Haben sie weitere Fragen? Unsere Kolleginnen und Kollegen, auch vom Kommissariat
für Prävention und Opferschutz, sind an den Karnevalstagen rund um die Uhr für
sie im Einsatz. Sprechen sie uns an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4520317
OTS: Polizei Gütersloh

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.02.2020 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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