Jugendschutzkontrollen an Karneval
(ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Rund um die Karnevalstage wird es durch
die Polizei Gütersloh nicht nur verstärkte Alkoholkontrollen etc. geben. Auch 
Jugendschutzkontrollen werden, wie in den vergangenen Jahren, stattfinden. 
Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsämter der Städte
werden die Beamtinnen und Beamten der Polizei gezielt Alkoholmissbrauch von 
Kindern und Jugendlichen entgegen treten.
Immer wieder kommt es aufgrund der enthemmenden Wirkung der alkoholhaltigen 
Getränke zu Sachbeschädigungen und Schlägereien. Dazu kommt die physisch 
schädigende Wirkung des Alkohols. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, 
dass unzählige Jugendliche hochprozentigen Alkohol, meist in Mischgetränken, zu 
diesen Veranstaltungen mitnehmen. Die Altersgrenzen werden dabei in den meisten 
Fällen bewusst ignoriert.
Die Aktivitäten rund um den Jugendschutz haben einen präventiven Ansatz. Die 
Kinder und Jugendlichen werden auch angesprochen und kontrolliert, bevor sie 
betrunken sind, um einen Alkoholmissbrauch zu verhindern.
Die Polizei Gütersloh weist darauf hin, dass Branntwein und branntweinhaltige 
Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) an Kinder und 
Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden dürfen. Ebenso darf ihnen 
der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke 
(Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren. 
Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der 
Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet. Das 
Jugendschutzgesetzt sieht Bußgelder bis in Höhe von 50.000 Euro vor. Den 
Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, die Stichtage für die 
Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen Menschen generell den 
Personalausweis vorlegen zu lassen. Verstöße werden konsequent geahndet. Die 
Karnevalvereine unterstützen diese Aktion und rufen alle Mitglieder und 
erwachsenen Teilnehmer zu verantwortungsvollem, vorbildhaften Verhalten auf. 
Haben sie weitere Fragen? Unsere Kolleginnen und Kollegen, auch vom Kommissariat
für Prävention und Opferschutz, sind an den Karnevalstagen rund um die Uhr für 
sie im Einsatz. Sprechen sie uns an.
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Datum: 14.02.2020 - 10:48 Uhr
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