Jugendschutz und Sicherheit im Straßenverkehr gelten auch in der fünften Jahreszeit Verstärkte Verkehrs- und Jugendschutzkontrollen
(ots) - Die ersten Fasnets-Umzüge und Saalveranstaltungen liegen
bereits hinter uns und die "fünfte Jahreszeit" nähert sich mit großen Schritten
dem diesjährigen Höhepunkt. Vor diesen närrischen Tagen erinnert die Polizei
Veranstalter, Gastwirte und den Einzelhandel noch einmal gezielt daran, dem
Jugendschutz Rechnung zu tragen. Neben der Einhaltung der hierzu geltenden
Bestimmungen betont die Polizei ferner, an erkennbar betrunkene Personen keinen
weiteren Alkohol auszuschenken. Nicht zuletzt der teilweise hohe Alkoholkonsum
während der Fasnetsveranstaltungen, insbesondere von Jugendlichen und
Heranwachsenden, führt nicht selten zu Ordnungsstörungen oder gar Straftaten.
Aggressionen, Sachbeschädigungen oder Auseinandersetzungen, die nicht selten in
Körperverletzungen münden, könnten größtenteils verhindert werden, wenn der
Alkoholmissbrauch eingedämmt wird.
Dies ist Anlass genug, dass die eingesetzten Beamtinnen und Beamten bei den
Veranstaltungen sowohl in Zivil als auch in Uniform Präsenz zeigen, um die
Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu kontrollieren und bei festgestellten
Verstößen die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wer branntweinhaltige
Getränke an Kinder oder Jugendliche abgibt, handelt unverantwortlich und begeht
eine Ordnungswidrigkeit, im Einzelfall kann sogar eine Straftat vorliegen. Und
noch ein Hinweis an Festveranstalter: Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne
Begleitung von Erziehungsberechtigten auf Fasnetsbällen nichts zu suchen.
Ein weiteres Augenmerk der Polizei gilt dem Straßenverkehr. Neben
Verkehrslenkungsmaßnahmen bei großen Fasnetsveranstaltungen führen die
Einsatzkräfte auch verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durch. Der
polizeiliche Appell ist klar: "Wer fährt, trinkt nicht oder konsumiert Drogen -
und wer trinkt oder Drogen zu sich nimmt, fährt nicht!" Der fahrbare Untersatz
sollte dann stehen bleiben und öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis benutzt
werden. Andernfalls könnte das Ende der Fasnet mit dem Entzug der Fahrerlaubnis
und Geldstrafen einhergehen, ganz zu schweigen von den möglichen Folgen eines in
alkoholisiertem Zustand oder unter Drogeneinwirkung verursachten
Verkehrsunfalls.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ravensburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Markus Sauter
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E-Mail: ravensburg.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 14.02.2020 - 13:06 Uhr
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