+++ Regionale Kontrollgruppeüberprüft gewerblichen Personen- und Güterverkehr +++ In 18 Fällen wurde Weiterfahrt untersagt +++
(ots) - Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg
hat erneut Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs vorgenommen.
Am Donnerstag, 13.02.20, waren insgesamt 35 Beamtinnen und Beamte aus allen
Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg in der Zeit von 8:30 bis
15:00 im Bereich der Polizeiinspektion Verden/Osterholz sowie an der Autobahn 1
auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Wildeshausen in Fahrtrichtung Hamburg
im Einsatz. Dabei wurden 135 Fahrzeuge kontrolliert, in 18 Fällen wurde die
Weiterfahrt aufgrund von Verstößen gegen die Sozialvorschriften oder aufgrund
technischer Mängel untersagt.
Bei der Kontrolle eines 48-jährigen polnischen Fahrers, der für ein polnisches
Transportunternehmen 24 Tonnen Holzbretter mit einem Sattelzug von Frankreich
nach Bremen befördern wollte, stellten die Beamtinnen und Beamte Mängel an den
Bremsen und die unzureichende Sicherung des Sattelanhängers fest. Dem Fahrer
wurde die Weiterfahrt bis zur Behebung der technischen Mängel und einer
erfolgten Nachsicherung untersagt. Gegen den Fahrer und Halter wurden aufgrund
der technischen Mängel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gefertigt. Der Fahrer
hatte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro zu entrichten.
Bei einem 33-jährigen ukrainischen Fahrer, der mit seinem leeren Tanklastzug die
Autobahn 1 mit dem Ziel Hamburg befuhr, war der Luftfederbalg des
Sattelanhängers durch die polnische Halterfirma nicht sachgerecht repariert
worden. Weil sowohl aus dem Federbalg als auch aus dem Druckluftkessel Luft
entwich, wurden die erforderlichen Bremswerte nicht erreicht. Dem Fahrer wurde
die Weiterfahrt zur Behebung der Mängel untersagt. Gegen den Halter wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Mängel an den Bremsen waren auch der Grund, warum ein 59-jähriger Ukrainer den
Transport von 8 Tonnen Stoffen von Lastrup in die Ukraine nicht fortsetzen
durfte. Die Bremsen der Sattelzugmaschine und des Aufliegers erreichten die
Mindestabbremswerte nicht, sodass die Weiterfahrt untersagt wurde. Zudem
funktionierte die Feststellbremse nicht. Eine Sicherheitsleistung konnte vor Ort
nicht beglichen werden. Gegen den Halter wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.
Nicht fortsetzen durfte ein 59-jähriger deutscher Fahrzeugführer eines deutschen
Unternehmens den Transport einer Kehrmaschine von Gelsenkirchen nach Bremen. Zum
einen hatte sich der Fahrzeugaufbau vom Lkw gelöst und drohte herabzufallen,
darüber hinaus war die Kehrmaschine nicht gesichert. Den Fahrer und Halter
erwarten Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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Datum: 14.02.2020 - 13:06 Uhr
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