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Festnahme mutmaßlicher Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung

ID: 2304708

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der heutigen
Durchsuchungsmaßnahmen (vgl. Pressemitteilung Nr. 4 vom 14. Februar 2020)

den deutschen Staatsangehörigen Werner S. den deutschen Staatsangehörigen
Michael B. den deutschen Staatsangehörigen Thomas N. sowie den deutschen
Staatsangehörigen Tony E.

vorläufig festnehmen lassen. Ihnen wird vorgeworfen, eine rechtsterroristische
Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§
129a Abs. 1 StGB).

Wegen Verdachts der Unterstützung dieser terroristischen Vereinigung (§ 129a
Abs. 5 Satz 1 StGB) wurden zudem vorläufig festgenommen

der deutsche Staatsangehörige Thorsten W. der deutsche Staatsangehörige Ulf R.
der deutsche Staatsangehörige Wolfgang W. der deutsche Staatsangehörige Markus
K. der deutsche Staatsangehörige Frank H. der deutsche Staatsangehörige Marcel
W. der deutsche Staatsangehörige Stefan K. sowie der deutsche Staatsangehörige
Steffen B.

Auf Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse haben sich die
Verdachtsmomente gegen die Beschuldigten erhärtet. Vor diesem Hintergrund ist
beabsichtigt, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass
von Haftbefehlen gegen die vorgenannten Beschuldigten zu stellen.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten nach wie vor im Wesentlichen
folgenden Sachverhalt vor:

Werner S., Michael B., Thomas N., Tony E. und ein weiterer Beschuldigter sollen
sich im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung
zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die
Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern
und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht
näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen
muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Um ihr




Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Beschuldigten in
unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich. Anberaumt und koordiniert
wurden die Treffen durch den Beschuldigten Werner S., der in einigen Fällen
durch den Beschuldigten Tony E. unterstützt worden ist. Zudem standen die
Beschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste
sowie telefonisch in Kontakt.

Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die
Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen
Anschlägen mitzuwirken.

Die zwölf Festgenommenen werden im Laufe des heutigen oder morgigen Tages dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass von
Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4520766
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Datum: 14.02.2020 - 13:56 Uhr
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