(Tuttlingen-Möhringen) Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz 13.02.2020
(ots) - Eine 30-jährige Frau wandte sich am Donnerstagabend
an die Polizei, nachdem der Lenker eines Linienbusses ihr gegen 17.00 an einer
Haltestelle des Buslinienverkehrs in der Donaueschinger Straße die Mitnahme
verweigerte, da die 30-Jährige kein Münzgeld bei sich hatte und ihr Busticket
mit einer Zwanzig-Euro-Banknote bezahlen wollte. Als sich die 30-Jährige
hierüber zu beschweren versuchte, drohte ihr der Lenker des Linienbusses, sie
aus dem Linienbus zu befördern. Letztlich half eine unbekannte Dame der
Geschädigten aus und bezahlte den Fahrpreis in Höhe von zwei Euro. Beim
Polizeirevier Tuttlingen wurde ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen
die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes eingeleitet.
Das verantwortliche Unternehmen und die Personalien des betroffenen Lenkers des
Linienbusses sind der Polizei noch nicht bekannt. Zeugen des Vorfalls werden
gebeten, sich beim Polizeirevier Tuttlingen, Tel. 07461 941-0, zu melden.
Rückfragen bitte an:
Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
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Datum: 14.02.2020 - 14:02 Uhr
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