Blutprobe und weitere Maßnahmen auch ohne vorherigen Alkoholtest - Hilden - 2002102
(ots) - Am nächtlich frühen Sonntagmorgen des 16.02.2020, gegen 02.25
Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Hildener Polizei ein silbergrauer PKW
BMW 330i mit Kölner Kennzeichen auf, der in auffälliger Art und Weise im
Stadtgebiet unterwegs war. Auffällig, weil er sich nicht an die vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeiten hielt, wiederholt Sicherheitsabstände zu vorausfahrenden
Fahrzeugen deutlich unterschritt und bei Abbiegevorgängen scheinbar
grundsätzlich auf die Betätigung der Blinker verzichtete.
Diese Fahrverhalten führte dazu, dass der BMW letztendlich auf der
Pungshausstraße angehalten und dessen 27-jähriger Fahrer aus Köln überprüft
wurde. Dabei stellten die Einsatzkräfte Alkoholgeruch aus dem Innern des
Fahrzeugs fest. Als dem Kölner daraufhin die freiwillige Durchführung eines
Alkoholtestes angeboten wurde, der auch zu einer Entlastung des 27-jährigen
BMW-Fahrers hätte führen können, lehnte dieser jede polizeiliche Testmaßnahme
kategorisch ab.
Diese Weigerung bewahrte den unter dem Tatverdacht einer aktuellen
Trunkenheitsfahrt stehenden Mann aber nicht vor weiteren polizeilichen
Maßnahmen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde von
dort die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Die Blutprobenentnahme
wurde durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten gegen dessen Widerspruch
beschlagnahmt, jedes Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen bis auf
weiteres ausdrücklich untersagt.
Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 27-jährigen Kölner
wegen des Verdachtes einer Trunkenheitsfahrt ein. Die vorgelegte Anzeige listet
dabei natürlich auch alle von der Polizei am nächtlichen Sonntagmorgen im
Hildener Stadtgebiet beobachteten Verkehrsverstöße des BMW-Fahrers auf, welche,
abhängig vom Ergebnis der ausstehenden Blutuntersuchung, auch als
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gewertet werden könnten.
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Datum: 17.02.2020 - 13:29 Uhr
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