Beschleunigtes Verfahren - Mutmaßlicher Ladendieb in Untersuchungshaft geschickt
(ots) - Am Samstagmittag (15.02.), gegen 13:20 Uhr, fiel dem Ladendetektiv
eines Kaufhauses an der Niederstraße ein Verdächtiger auf. Der Mann hatte
offensichtlich mehrere Parfumartikel in eine präparierte Tasche verstaut. Als
der mutmaßliche Dieb das Geschäft ohne zu zahlen verlassen wollte, wurde er vom
Kaufhausangestellten zur Rede gestellt. Ein Richter schickte den 27-Jährigen,
der sich ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhält, im Rahmen des
beschleunigten Verfahrens in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an. Das
beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen
der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die Verfahrensbeteiligten leicht
überschaubar ist - oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der
Beschuldigte geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden,
zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung
oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.
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Datum: 17.02.2020 - 13:48 Uhr
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