Schwerer Diebstahl aus zwei Fahrzeugen
(ots) - Bis jetzt noch unbekannte
Täter verschafften sich durch das Beschädigen der Türschlösser in der Zeit von
Freitag, 14.02.2020, 14.00 bis Sonntag, 16.02.2020, 13.45 Uhr Zugang zu zwei
Fahrzeugen die in der Sonnenstraße in Morbach-Bischofsdhron und in der Straße
"Im Ecken" in Morbach-Rapperath abgestellt waren. Aus einem Fahrzeug wurde
nichts entwendet, aus dem anderen Fahrzeug wurde ein geringer Bargeldbetrag
gestohlen. Durch das Eindringen in die Fahrzeuge entstand jedoch an beiden
Fahrzeugen Sachschaden. Die Höhe dieses Schadens wird derzeit auf einen oberen
dreistelligen Eurobetrag geschätzt.Die Kriminalpolizei Idar-Oberstein bittet die
Bevölkerung um Mithilfe. Insbesondere wäre es für die Ermittlungen von
Bedeutung, ob Zeugen Angaben zu verdächtigen Personen oder verdächtigen
Fahrzeugen im Bereich der oben genannten Örtlichkeit machen können.
Sachdienliche Hinweise können direkt an die Kriminalpolizei Idar-Oberstein unter
der Telefonnummer 06781/5610 oder an die örtlich zuständige Polizeiinspektion
gegeben werden.
Rückfragen bitte an:
Kriminalinspektion Idar-Oberstein
Hauptstraße 236
55743 Idar-Oberstein
Telefon 06781/5612750
Telefax 06781/5612759
kiidar-oberstein(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117698/4522879
OTS: Polizeidirektion Trier
Original-Content von: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.02.2020 - 17:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2306063
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDTR
Stadt:
Morbach-Bischofsdrohn und Morbach-Rapperath
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwerer Diebstahl aus zwei Fahrzeugen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).