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Hamburg Airport: Betrüger muss zahlen, verbotenes Pfefferspray im Handgepäck sorgt für Ärger

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(ots) - Am Montagmorgen kam ein 33-jähriger Aserbaidschaner aus Istanbul
am Hamburg Airport an. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten die
Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann seit Mitte Januar 2020 wegen
Betruges von der Staatanwaltschaft Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er
hatte 80 Tagessätze zu jeweils 10Euro zu zahlen; hinzu kamen Kosten i. H. v.
113,95 Euro. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 913,95 Euro blieben
ihm die 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.

Wenig später entdeckten Luftsicherheitsassistenten in der zentralen
Luftsicherheitskontrolle ein verbotenes Pfefferspray im mitgeführten Rucksack
eines Reisenden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch
keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen
Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde hinzugerufen und
stellte das Pfefferspray sicher. Der 29-jährige polnische Staatsangehörige
erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Außerdem
musste er eine Sicherheitsleistung i. H. v. 400 Euro zahlen. Er wollte sich auf
Nachfrage nicht weiter zum Sachverhalt äußern. Im Anschluss konnte der Mann nach
Teneriffa weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70277/4522994
OTS: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg

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Datum: 18.02.2020 - 07:08 Uhr
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