Polizei Wittlich sorgt für Sicherheit beim Karneval in Wittlich und Umgebung
(ots) - Die bisherigen Karnevalsveranstaltungen in der Session 
2019/2020 im Zuständigkeitsbereich der PI Wittlich verliefen aus polizeilicher 
Sicht bis auf wenige Ausnahmen friedlich. Die Polizei Wittlich wird an den 
kommenden Tagen, wenn die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt erreicht, in 
Wittlich und dem Umland teils mit starken Kräften präsent sein, damit alle 
feierfreudigen Narren und Jecken sicher durch den Tag oder auch die Nacht 
kommen. Einsatzschwerpunkte bilden dabei die Feierlichkeiten an Weiberdonnerstag
in Wittlich sowie die Nachtumzüge in Osann-Monzel und Bengel. Ein Augenmerk wird
ebenso auf kleinere Veranstaltungen gelegt werden. Im Hinblick auf die 
zahlreichen Umzüge wird darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahr An- und 
Abfahrtkontrollen von Karnevalswagen erfolgen werden. Zwar war das Verhalten an-
und abreisender Zugteilnehmer im Jahr 2019 oftmals vorbildlich, doch 
transportierten vereinzelte Gespanne noch immer Personen während der Anreise auf
den teils aufwendig gestalteten Motivwagen oder versuchten, mit Personen beladen
die Heimreise anzutreten. Und dies obwohl die genehmigenden Behörden, 
Veranstalter  und Vereine regelmäßig darauf hinweisen, dass eine 
Personenbeförderung auf den Wagen während der An- und Abfahrt zu den Umzügen 
nicht erlaubt ist (s. dazu auch den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, 
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 22.10.2018).
Neben der Kontrolle an- und abreisender Motivwagen werden zudem verstärkt  
Verkehrskontrollen aller Fahrzeugführer hinsichtlich einer Beeinträchtigung der 
Fahrtüchtigkeit durch Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsum durchgeführt werden.
Da gerade an Karneval viele Kinder und Jugendliche die verschiedenen 
Veranstaltungen besuchen, darf auch der Jugendschutz nicht zu kurz kommen. Daher
möchte die Polizei Wittlich appellieren, die Bestimmungen des Jugendschutzes 
auch in der Karnevalssaison ernst zu nehmen und umzusetzen. Die Veranstalter von
Karnevalssitzungen und Tanzveranstaltungen, ebenso wie die Inhaber von 
Gaststätten und sonstigen Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung 
der Bestimmungen zum Schutz der Jugend verantwortlich. Die Polizei Wittlich 
erinnert hiermit alle Vereine und Verantwortlichen daran, in den kommenden 
Veranstaltungen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten und damit zu
beweisen, dass Spaß und Freud im Rahmen der Brauchtumspflege auch ohne massive 
Gefährdung für die Jugend möglich sind. Sie können durchaus auch damit werben, 
dass sie im Sinne des Jugendschutzes Zeichen setzen und sich somit aktiv für den
Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen!
Selbstverständlich werden die zuständigen Behörden in den kommenden Tagen die 
Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen überwachen. Wo nötig, werden
diese künftig weitergehende Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für das Wohl 
von Kindern und Jugendlichen treffen, aber auch unterstützend und beratend für 
sie tätig sein.
Die PI Wittlich wünscht allen - Karnevalisten wie Nichtkarnevalisten - eine 
Konflikt- und unfallfreie närrische Zeit!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wittlich
Ansprechpartnerin: Birgit Dreiling, PHK'in
Schloßstraße 28
54516 Wittlich
Telefon: 06571-9260.
Email: piwittlich.dgl(at)polizei.rlp.de
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Datum: 18.02.2020 - 08:15 Uhr
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