Kaviar im Koffer - Sicherstellung durch den Zoll
(ots) - Zollbeamte stellten am Sonntag am Nürnberger Flughafen ein eher
ungewöhnliches Reisemitbringsel sicher: ein 48-jähriger Reisender auf einer
Maschine aus Istanbul hatte eine 250 - Gramm - Dose Kaviar im Gepäck. Er hatte
wohl nicht damit gerechnet, dass auch "Fischeier" dem Artenschutz unterliegen
könnten.
Dies tun sie aber - zumindest in dieser Menge - und daher wurde die Dose
beschlagnahmt und eine Mitteilung an das zuständige Bundesamt für Naturschutz
gefertigt. Von dort erwartet den Mann voraussichtlich ein Bußgeld.
Zusatzinfo: Tiere oder Pflanzen können artengeschützt sein und dürfen dann gar
nicht oder nur mit entsprechenden Dokumenten gehandelt werden. Ohne Dokumente
darf von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch im Reisegepäck
Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig
gekennzeichneten Behältern eingeführt werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 18.02.2020 - 11:00 Uhr
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