200218-3-K Räuber flüchtet nach Überfall auf Spielothek - Öffentlichkeitsfahndung
(ots) - Mit Bildern aus einer Überwachungskamera fahndet die Polizei Köln
nach einem derzeit noch nicht identifizierten Mann. Ihm wird vorgeworfen, am
Donnerstagabend (2. Januar) eine Spielothek in Köln-Nippes überfallen zu haben.
Ersten Ermittlungen zur Folge soll der Tatverdächtige gegen 18 Uhr die
Spielhalle auf der Neusser Straße betreten haben. Unter dem Vorwand Geld
wechseln zu wollen, soll er eine Angestellte (51) angesprochen und ihr direkt in
den Kassenbereich gefolgt sein. "Er schubste mich bei Seite und griff sofort in
die Kasse", erklärte die Überfallene gegenüber hinzugerufenen Polizisten. Trotz
Gegenwehr der 51-Jährigen entwendete der Unbekannte Bargeld und flüchtete
anschließend mit seiner Beute in Richtung der Auerstraße.
Hinweise zu der Identität des Mannes sowie zu seinem Wohnort und Aufenthaltsort
nimmt das Kriminalkommissariat 14 unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail
an poststelle.koeln(at)polizei.nrw.de entgegen. (jk)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4523438
OTS: Polizei Köln
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.02.2020 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2306405
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200218-3-K Räuber flüchtet nach Überfall auf Spielothek - Öffentlichkeitsfahndung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).