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Damit an Aschermittwoch keine Katerstimmung aufkommt

ID: 2306511

(ots) - SR/ Bielefeld - Die Polizei Bielefeld führt auch in diesem
Jahr während der Karnevalszeit wieder gezielte und verstärkte Verkehrskontrollen
im Hinblick auf Alkohol- und Drogenbeeinflussung durch, um die Unverbesserlichen
aus dem Verkehr zu ziehen. Jeder, der sich unter Alkohol- und/ oder
Drogeneinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern
bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am
Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter
Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.

Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit - die Folgen
können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1 Promille begeht der
Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben
kann. Auch bereits ab 0,3 Promille ist die Fahrerlaubnis in Gefahr - bei
auffälligem Verhalten, so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall
kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Da Alkohol sich bei jedem
unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein.
Alkoholtypische Auswirkungen können einen eingeschränkte Wahrnehmung,
Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen,
Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein. Das
Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten und kann mit Bußgeldern, Geldstrafen,
Punkten, Fahrverboten, bis hin zum Fahrerlaubnisentzug geahndet werden. Die
Auswirkungen von Drogen sind nicht vorhersehbar und individuell sehr
unterschiedlich. Das Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert.

Die Polizei rät allen Närrinnen und Narren, denen ihre Fahrerlaubnis lieb und
teuer ist und die künftig nicht zu Fuß gehen wollen: Lassen Sie Ihr Fahrzeug
stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder




Taxen um, oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt, damit
am Aschermittwoch keine Katerstimmung aufkommt. Setzen Sie sich als Mitfahrer
nie zu unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern ins Auto. Versuchen
Sie diese von der Fahrt abzuhalten.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Knut Packmohr (KP), Tel. 0521/545-3232
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3195
Dirk Trümper (DT), Tel. 0521/545-3222


E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4523558
OTS: Polizei Bielefeld

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Datum: 18.02.2020 - 12:25 Uhr
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