Fahndungsrücknahme nach angezeigter Vergewaltigung
(ots) - Mit Pressebericht Nr. 30 von Donnerstag, 30. Januar,
berichteten wir über eine Vergewaltigung, die am Dienstag, 28. Januar, in einer
Parkanlage an der Tenholter Straße stattgefunden haben sollte. Die polizeilichen
Ermittlungen haben ergeben, dass es zu keiner solchen Straftat gekommen ist.
Deshalb kann die Fahndung nach dem Täter zurückgenommen werden. Wegen
Vortäuschens einer Straftat wurde nun gegen die junge Frau Anzeige erstattet.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Heinsberg
Pressestelle
Telefon: 02452 / 920-0
E-Mail: pressestelle.heinsberg(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/heinsberg
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65845/4523612
OTS: Kreispolizeibehörde Heinsberg
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Heinsberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.02.2020 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2306561
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HS
Stadt:
Erkelenz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahndungsrücknahme nach angezeigter Vergewaltigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).