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Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem E-Scooter und das Beachten bestimmter Vorschriften - Polizei klärt auf!

ID: 2307242

(ots) - Was sollte man über das Nutzen von E-Scootern im
öffentlichen Straßenverkehr wissen?

Damit die Verkehrssicherheit aller am Straßenverkehr teilnehmenden Personen
gewährleistet ist, möchte Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des
Polizeikommissariats Varel, anhand zweier Vorfälle in Varel wichtige Hinweise
geben.

Ende Januar kontrollierten Polizeibeamte einen 41-Jährigen, der zur Mittagszeit
in der Torhegenhausstraße mit seinem E-Scooter, also mit einem
Elektrokleinstfahrzeug unterwegs war, ohne dass ein
Haftpflichtversicherungsschutz vorlag.

In der letzten Woche fiel den Beamten ein E-Scooter in der Windallee ohne
Zulassung auf. Dazu kam noch, dass die Nutzerin des Scooters auf der Trittfläche
ein Kind mitnahm.

"Es mag Spaß machen, zu zweit auf dem Roller zu fahren, aber mit dem E-Scooter
darf immer nur eine Person fahren und das aus gutem Grund!" erklärt Eugen
Schnettler und ergänzt, dass eine zusätzliche Person sich erheblich auf das
Lenk- und Bremsverhalten auswirkt. "Ein sicheres Fahren ist nicht mehr möglich
und die Fahrerin bzw. der Fahrer gefährdet sich und andere!"

Jeder E-Scooter benötigt im Straßenverkehrs eine Betriebserlaubnis sowie eine
Haftpflichtversicherung in Form einer aufklebbaren Plakette. Viele der günstigen
Elektroroller haben gar keine Betriebserlaubnis, was zur Folge hat, dass sie
nicht versichert werden können und auf keinen Fall auf Straßen und Wegen benutzt
werden dürfen.

Am E-Scooter müssen ein Schweinwerfer, ein Rücklicht, eine Klingel, Reflektoren
und zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein, außerdem dürfen nicht
alle öffentlichen Wege befahren werden.

"Wer ein E-Scooter mit max. 20 km/h fährt, muss Radwege oder Radfahrstreifen
nutzen!" macht Schnettler deutlich. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die




Fahrbahn ausgewichen werden! Um keine Fußgänger zu gefährden, dürfen aufgrund
der gefahrenen Geschwindigkeiten Gehwege nicht benutzt werden.

Wann darf man E-Scooter nutzen und was ist sonst noch zu beachten?

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man E-Scooter fahren, eine Prüfung ist
nicht erforderlich.

"Es besteht zwar keine Helmpflicht, aber einen geeigneten Helm sollte man auf
jeden Fall tragen" rät Schnettler. "Sind keine Blinker vorhanden, muss das
Abbiegen rechtszeitig und deutlich per Hand angezeigt werden!"

Das Nutzen von Smartphones ist während der Fahrt ausdrücklich verboten!

Was viele nicht wissen. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und deshalb gelten
dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. In der Probezeit und unter 21
Jahren gilt auch hier das absolute Alkoholverbot. In einem aktuellen Urteil
wurde ein Fahrer zu 1.200,- Euro Geldstrafe und einem halben Jahr
Fahrerlaubnisentzug verurteilt, nachdem er mit 1,26 Promille im Blut erwischt
worden ist.

"In den beiden Fällen aus Varel, bei denen die E-Scooter nicht zugelassen waren,
sind Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden."

Bei Fragen stehen der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland, Dominik Tjaden unter der Rufnummer 04421/942-109 sowie
der Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariats Varel Eugen Schnettler unter
der Rufnummer 04451/923-146 zur Verfügung!

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4524597
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Datum: 19.02.2020 - 12:53 Uhr
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Wilhelmshaven und Varel



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