(BC) Biberach - Mann gibt Munition bei Polizei ab und erhält Anzeige / Die Polizei gibt Hinweise beim Auffinden von Schusswaffen und Munition.
(ots) - Am Dienstag brachte ein Mann eine Schachtel Munition zum
Polizeirevier Biberach. Die Munition hatte er auf einem geerbten Grundstück
gefunden. Da es sich dabei um erlaubnispflichtige Munition handelt, wäre für den
Transport eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig gewesen. Der Transport ohne
Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Deswegen ist die Polizei von Amts wegen
dazu verpflichtet, gegen den Mann ein Strafverfahren einzuleiten.
Sollten Sie Munition oder Schusswaffen auffinden, beachten Sie bitte folgende
Hinweise:
- Gehen Sie bei einem Fund von Schusswaffen aus Sicherheitsgründen
immer davon aus, dass diese geladen und schussbereit sind. Bei
einem unsachgemäßen Umgang kann sich unbeabsichtigt ein Schuss
lösen, der möglicherweise schwerwiegende Folgen nach sich zieht.
- Lassen Sie die Schusswaffe bitte am Fundort. Sichern Sie den Ort
ab und verhindern Sie auf jeden Fall den Zugang anderer Personen
zur Fundstelle. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in der
Nähe sind.
- Verständigen Sie anschließend sofort Ihre Polizei. Die
Polizeibeamten stellen dann die betreffenden Gegenstände vor Ort
sicher.
- Bei dieser Vorgehensweise haben Sie keine strafrechtlichen
Konsequenzen zu befürchten.
- Die Polizei prüft die Gegenstände in Zusammenarbeit mit der
zuständigen Behörde. Danach werden sie in der Regel der
Vernichtung zugeführt.
+++0306857
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 19.02.2020 - 13:36 Uhr
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