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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Polizei und Kommunen auf Fastnachtszeit vorbereitet

ID: 2307456

(ots) - Ahoi und Hajo! Mit dem
Schmutzigen Donnerstag, 20. Februar 2020, beginnt in diesem Jahr wieder die
heiße Phase der Fasnacht in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis.
Viele Veranstaltungen, Umzüge und Feiern warten auf die zahlreichen Närrinnen
und Narren bis Aschermittwoch, 25. Februar. Während in den Städten und Gemeinden
die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, hat sich auch das Polizeipräsidium
Mannheim auf die Fastnachtszeit eingestellt: Unter anderem stehen verstärkte
Alkoholkontrollen auf dem Plan, aber auch Umzüge in Heidelberg, Schwetzingen,
Weinheim und Hockenheim und Feste wie die Mannheimer Straßenfasnacht werden von
Einsatzkräften begleitet.

"Auch in der fünften Jahreszeit ist uns die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger ein wichtiges Anliegen", sagt Polizeipräsident Andreas Stenger. "Wir
werden mit unserem bewährten Konzept und einem flexiblen Vorgehen dafür Sorge
tragen, dass die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen fröhlich,
ausgelassen und dennoch sicher feiern können", ergänzt Stenger. Dazu werden
verstärkt Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen im Einsatz sein, die
jederzeit auf Herausforderungen und Situationen reagieren können. Wichtig ist
Polizeipräsident Stenger hier vor allem die enge Zusammenarbeit mit den
Kommunen. So wurden bereits im Vorfeld 36 Aufenthaltsverbote gegen erkannte
potenzielle Störer und Straftäter im Zusammenhang mit Fastnachtsveranstaltungen
erlassen. Die Einhaltung dieser Verbote wird konsequent überwacht.

Mit verstärkten Alkoholkontrollen möchte die Polizei verhindern, dass betrunken
Auto gefahren wird und eventuell schwere Unfälle passieren. Denn Alkohol oder
Drogen sind nach wie vor eine bedeutende Unfallursache im Straßenverkehr. Gerade
Alkohol wird erfahrungsgemäß in der fünften Jahreszeit intensiver konsumiert,




was nicht nur die Gefahr von Trunkenheitsfahrten und schweren Unfällen erhöht,
sondern auch die Bereitschaft zur Gewalt steigen lässt. Auch das Thema
Jugendschutz steht im Zusammenhang mit Alkoholkonsum auf der umfassenden
Sicherheitsagenda der Polizei.

"Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung zur Fastnacht dazu", so
der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger und sagt weiter:
"Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sollten Eltern, Verwandte und Freunde
Vorbild sein und zeigen, dass närrische Hochstimmung und missbräuchlicher
Alkoholkonsum nicht zusammengehören. Und nicht nur Kinder und Jugendliche, auch
Erwachsene müssen zu Alkohol "Nein" sagen können."

"Faschingsumzüge und -feiern haben in Heidelberg und der Region eine lange
Tradition. Wir wollen, dass die Menschen sicher und friedlich feiern können. Der
Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Heidelberg und die Polizei werden im
öffentlichen Raum gemeinsam für Sicherheit und Ordnung sorgen. Die sehr gute und
routinierte Zusammenarbeit im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft Heidelberg
bietet die besten Voraussetzungen dafür", betont Heidelbergs Bürgermeister
Wolfgang Erichson. 

Bei der dienstäglichen Straßenfastnacht in der Mannheimer Innenstadt wird auch
der Ordnungsdienst der Stadt Mannheim präsent sein: "Die Besucherinnen und
Besucher sollen unbeschwert feiern und sich dabei sicher fühlen können. Dazu
sind unsere Ordnungsdienst-Mitarbeiter bis in die Nacht vor Ort, um zum einen
als sichtbare Anlaufstelle zu fungieren, aber zum anderen auch um einzugreifen,
falls Bedarf besteht", berichtet Mannheims Erster Bürgermeister und
Sicherheitsdezernent Christian Specht. Die städtischen Ordnungskräfte wurden
eigens für dieses Event nochmals instruiert und darauf hingewiesen, wie mit den
verschiedensten Situationen umzugehen ist.

Der städtische Ordnungsdienst wird bis Mitternacht, also zwei Stunden nach
offiziellem Veranstaltungsende, in der Innenstadt unterwegs sein. Bis dahin ist
der Fachbereich Sicherheit und Ordnung auch telefonisch erreichbar, unter
0621/293-2933.

In Sachen Verkehrssicherheit stehen aber nicht nur Autofahrerinnen und
Autofahrer im Fokus. Auch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie die
Fahrerinnen und Fahrer von e-Scootern müssen mit Alkohol- und Drogenkontrollen
rechnen.

Damit nach den tollen Tagen außer Konfetti nichts in den Schuhen bleibt, hier
noch einige wichtige Tipps ihrer Polizei:

- Denken Sie auch in der Fastnachtszeit an Ihren Führerschein.

- Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von Drogen
sowieso!

- Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem
Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren.

- Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt das Unfallrisiko um das
1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille
um das zehnfache

- Achtung: Auch e-Scooter sind Kraftfahrzeuge und somit gelten
hier die Grenzwerte wie für Autos.

- Nutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel

- Bilden Sie Fahrgemeinschaften und legen Sie vorher fest, wer
zurückfährt und nüchtern bleibt!

- Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder drogenbeeinflussten
Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Norbert Schätzle
Telefon: 0621 174-1102
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4524849
OTS: Polizeipräsidium Mannheim

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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