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Rastatt - Irrtümliches Reißverschlussverfahren

ID: 2307475

(ots) - Rund 10.000 Euro Sachschaden waren nach einem Unfall auf der B
462 am Dienstagmorgen zu beklagen, nachdem ein Mini-Fahrer mutmaßlich
`Reißverschlussverfahren´ und `Vorfahrt´ verwechselte. Gegen 7:30 Uhr stockte es
auf der B 462 zwischen Gaggenau und der Anschlussstelle Rastatt-Nord und der
Verkehr floss zeitweise nur noch mit geringer Geschwindigkeit. Etwa 600 Meter
vor der Anschlussstelle, im Bereich eines dortigen Campingplatzes, fuhr zu
dieser Zeit der 51 Jahre alte Mini-Fahrer vom Beschleunigungsstreifen auf die
Bundesstraße ein und missachtete dabei die Vorfahrt eines dort auf der rechten
Spur fahrenden Lastwagens und berief sich dabei irrtümlich auf ein
`Reißverschlussverfahren´. Beide Fahrer blieben infolge der Kollision
unverletzt.

/rs

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 19.02.2020 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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