Inrath / Kliedbruch: In die Nachbarwohnung eingebrochen - Festnahme
(ots) - Dank eines aufmerksamen Zeugen hat die Polizei am gestrigen
Mittwochabend (19. Februar 2020) einen Einbrecher festgenommen, der zuvor
versucht hatte, in die Wohnung seines Nachbarn einzubrechen.
Gegen 9:15 Uhr hörte ein 68-Jähriger Anwohner der Inrather Straße ein lautes
Geräusch aus der Wohnung seines verreisten Nachbarn. Im Flur traf er dann auf
einen 43-jährigen Nachbarn, der das zum Hausflur liegende Fenster der Wohnung
eingeschlagen hatte und gerade im Begriff war, hineinzuklettern. Als der
Einbrecher den 68-Jährigen erblickte, flüchtete er in seine Wohnung auf
derselben Etage.
Dort konnten Polizeibeamte den alkoholisierten Tatverdächtigen festnehmen. Neben
diversem Aufbruchswerkzeug fanden sie mehrere Messer. Ob er für weitere in
diesem Haus verübte Einbrüche verantwortlich ist, wird derzeit überprüft. Der
Krefelder wurde zwischenzeitlich wegen fehlender Haftgründe wieder entlassen.
Auf ihn wartet ein Strafverfahren. (108)
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Krefeld
Pressestelle
Telefon: 02151 634 1111
oder außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle 02151 634 0
https://krefeld.polizei.nrw/
Besuchen Sie auch unsere facebook-Seite
http://www.facebook.com/Polizei.NRW.KR
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4525186
OTS: Polizeipräsidium Krefeld
Original-Content von: Polizeipräsidium Krefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.02.2020 - 09:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2307682
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KR
Stadt:
Krefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Inrath / Kliedbruch: In die Nachbarwohnung eingebrochen - Festnahme"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).