Festnahme zweier Geldabholern bei versuchtem Betrug durch falsche Polizeibeamte
(ots) - Bereits vorgestern kam es um die Mittagszeit zur Festnahme zweier 
Männer bei dem Versuch, nach telefonischer Anbahnung mehrere zehntausend Euro 
bei einer Geschädigten in Mölln abzuholen.
Beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein gibt es seit zwei Jahren eine 
Ermittlungsgruppe, die Täterstrukturen aufdeckt und im Rahmen ihrer Ermittlungen
immer wieder Mitglieder der organisierten Banden festnehmen kann. Derzeit wird 
dort ein Ermittlungsverfahren gegen einen 21-jährigen Hamburger geführt, der im 
Verdacht steht, in mehreren Fällen als Geldabholer in Schleswig-Holstein und 
Hamburg tätig gewesen zu sein. Am Mittag des 18. Februars 2020 gelang es 
Zivilkräften der Polizeidirektion Ratzeburg und der Polizei Hamburg den Täter 
und einen Fahrer auf frischer Tat bei einer erneuten Geldabholung in Mölln 
festzunehmen. Das Geld wurde sichergestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass die 
geschädigte ältere Dame zuvor Anrufe von angeblichen Polizisten erhalten hatte 
und bereits Geld zur Übergabe bereithielt. Ihr wurde durch die Täter suggeriert,
dass ihr Geld weder zuhause noch bei der Bank sicher sei. Der Abholer wurde 
gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe dem Amtsgericht Itzehoe 
vorgeführt, dass Haftbefehl gegen ihn erließ. Er wurde der JVA Itzehoe 
zugeführt. Der Fahrer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen 
entlassen. Das Kriminalitätsphänomen "Anruf durch falsche Polizeibeamte" wird 
durch Tätergruppen seit mehreren Jahren bundes- und auch europaweit leider 
oftmals erfolgreich eingesetzt, die meist aus Callcentern in der Türkei 
operieren.  Dabei rufen sie meist zentriert in bestimmten Städten oder örtlich 
begrenzten Bereichen an, in denen sich die Abholer dann schon aufhalten und 
zeitnah die späteren meist lebensälteren Geschädigten aufsuchen können. Die 
Polizei stellt fest, dass diese oftmals jungen Männer in sozialen Netzwerken 
angeworben und mit leicht verdientem Geld gelockt werden. Sie nehmen das Geld 
der Geschädigten entgegen und übergeben es an die Hintermänner, wofür sie einen 
geringen Teil der Beute erhalten. Tatsächlich sind sie aber Mittäter in einem 
perfiden System, das ältere Menschen teils um ihr gesamtes Erspartes bringt, und
werden dafür hart bestraft, wie jüngst die Verurteilung eines Abholers zu 6 
Jahren Haft durch das Landgericht Flensburg zeigt.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Uwe Keller 
Telefon: 0431/160-4012
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Datum: 20.02.2020 - 10:45 Uhr
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