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Intensivierung der Binnengrenzfahndung an der deutsch-polnischen Grenze

ID: 2307988

(ots) - Die Bundespolizei hat am Mittwoch, den 19. Februar
2020, im brandenburgischen Grenzabschnitt zu Polen verstärkte Kontroll- und
Fahndungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei kamen ca. 220 Beamte zum Einsatz, die
mehr als 1.000 Personen kontrollierten.

Bereits seit November 2019 führt die Bundespolizei intensivierte und verstärkte
Fahndungsmaßnahmen an den Binnengrenzen durch. Am Mittwoch erfolgte die vierte
Schwerpunktkontrolle an häufig zur unerlaubten Migration genutzten Verkehrswegen
statt. Kontrollstellen gab es so unter anderem an den Bundesautobahnen 12 bei
Frankfurt (Oder) und 15 bei Forst, an verschiedenen Bundesstraßen und im Bereich
ehemaliger Grenzübergangstellen wie z. B. Schwedt (Oder), Küstrin-Kietz oder
Guben. Die Kontrollstellen wurden dabei zeitlich flexibel betrieben. Der
Transport der Einsatzkräfte erfolgte auch per Polizeihubschrauber, um einen
schnellen, mobilen und unvorhersehbaren Standortwechsel zu gewährleisten.

Ziel des Einsatzes war es, gegen unerlaubt eingereiste Personen und Schleuser
aufzuklären, unerlaubte Einreisen zu verhindern bzw. bei entsprechenden
Feststellungen aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. So konnten die
intensivierten Fahndungsmaßnahmen das Dunkelfeld im Bereich der unerlaubten
Migration weiter aufhellen.

Neben vier Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz gab es Feststellungen
unterschiedlicher Straftaten und Verstöße u. a. gegen das Waffengesetz,
Betäubungsmittelgesetz sowie Strafgesetzbuch. Beispielsweise zeigten die
Einsatzkräfte einen 31-jährigen Deutschen nach einer Kontrolle bei Petersdorf
wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Der Mann hatte in seinem PKW eine
geladene Schreckschusswaffe sowie mehrere Knallpatronen dabei, ohne im Besitz
eines erforderlichen kleinen Waffenscheins zu sein.

Darüber hinaus erfolgten durch die Kontrollen verschiedene sogenannte




Fahndungstreffer. So gelang z. B. die Festnahme eines im Juni 2004 wegen
schweren Raubes in sechs Fällen durch das Landgericht Berlin verurteilten
Mannes. Nachdem er einen Teil seiner Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und
neun Monaten verbüßt hatte, war er in sein Heimatland abgeschoben worden. Die
Beamten verhafteten den 43-jährigen polnischen Staatsangehörigen in den
Abendstunden bei seiner Wiedereinreise in das Bundesgebiet an der Bundesautobahn
12 bei Frankfurt (Oder). Von der Freiheitsstrafe hat der Mann noch 968 Tage zu
verbüßen.

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Datum: 20.02.2020 - 12:41 Uhr
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