(Tuttlingen) Betrug zum Nachteil einer Escort-Dame (19.02.2020)
(ots) - Ein juristisches Nachspiel hat für einen 35-jährigen Mann aus
der Kreisstadt die Buchung einer Escort-Dame im Oktober des vergangenen Jahres.
Der 35-Jährige schloss mit der 26-jährigen Geschädigten aus Nordrhein-Westfalen
einen Vertrag und verbrachte einen Zeitraum von etwa 30 Stunden für ein
pauschales Honorar von 2.700 Euro zuzüglich Reisekosten mit der 26-Jährigen.
Die Escort-Dame erfüllte ihren Teil des Vertrages, der Tuttlinger blieb ihr das
Honorar schuldig. Vermutlich konnte er sich die Begleitung auch nicht leisten,
er ist nach einer Privatinsolvenz zahlungsunfähig.
Die Geschädigte reichte zwischenzeitlich über einen Anwalt eine Betrugsanzeige
beim Polizeirevier Tuttlingen ein. Nach dem Abschluss der Ermittlungen folgte
eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Leistungskreditbetrugs.
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Datum: 20.02.2020 - 12:59 Uhr
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