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KARNEVAL - Die fünfte Jahreszeit in Mittelhessen

ID: 2308025

(ots) - Landkreis

Faschingsdiscos, Prunksitzungen, Festumzüge und vielen anderen Aktivitäten -
alles läuft auf Hochtouren. Der Karneval steuert unaufhaltsam seinem Höhepunkt
entgegen. Natürlich wird dabei nicht nur gefeiert, sondern auch getrunken! Jahr
für Jahr appelliert die Polizei an die Autofahrer und kündigt verstärkte
Kontrollen an und Jahr für Jahr ignorieren das einige karnevalistische Narren
und setzen sich trotzdem berauscht ans Steuer. Sie "bezahlen" dann die fünfte
Jahreszeit zumindest mit dem Führerscheinverlust, Punkten in der
Verkehrssünderkartei und Geldstrafen. Manchmal sind die Folgen auch schlimmer,
denn es kommt zu Unfällen und vielleicht sogar zu Personenschäden.

Soweit muss es nicht kommen! Karnevalsvereine unterstützen die Aktion BOB!

"Wer einen BOB hat, kommt sicher durch den Karneval!" - Die "Aktion BOB" des
Polizeipräsidiums Mittelhessen ist ein Präventionsprojekt zur Verhinderung des
Autofahrens unter Alkoholeinfluss. Viele mittelhessische Karnevalvereine
unterstützen seit Jahren aktiv die Ziele der Aktion BOB, machen bei ihren
Veranstaltungen darauf aufmerksam und rufen alle Närrinnen und Narrhalesen zu
einem verantwortungsvollen und vorbildhaften Verhalten auf. Damit unterstützen
die Vereine mustergültig den präventiven Gedanken der Aktion BOB und zeigen wie
es geht: Viel feiern und gerne auch Alkohol genießen, aber trotzdem
Verantwortung übernehmen! Das passt sehr wohl zusammen und funktioniert. Alkohol
trinken oder Drogen konsumieren und Autofahren hingegen passt gar nicht!

Vorher an nachher denken!

Zahlreiche Autofahrer vergessen während der "fünften Jahreszeit", dass bereits
eine geringe Menge Alkohol zur Fahruntüchtigkeit führen kann. Für
Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer
unter 21 Jahren gilt generell die Null-Promille-Grenze. Die "Folgen" fangen für




alle anderen bereits bei 0,3 Promille an. Das ist der Fall, wenn man in einen
Unfall verwickelt wird. Ob man den Unfall dabei selbst verursacht hat, ist dabei
irrelevant. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Kommen
Ausfallerscheinungen hinzu oder steigt der Promillewert, liegt sogar eine
Straftat vor. Schon die Ordnungswidrigkeit wird beim erstmaligen Verstoß mit 500
Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Mehrmalige Zuwiderhandlungen
können bis zu 1500 Euro und drei Monate Fahrverbot zur Folge haben.

BOB? Wer oder was ist das eigentlich?

Der BOB ist derjenige, der nüchtern bleibt! Das ist der, der als Fahrer die
Verantwortung übernimmt und der sich und seine Begleiter sicher nach Hause
bringt. Der BOB ist Mann oder Frau und der BOB leistet bei vergleichsweise
geringem Aufwand einen enormen und effektiven Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Mit einem BOB kommt jeder sicher durch die "tollen Tage". Wer keinen BOB hat,
der sollte definitiv umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi. Das
ist unter dem Strich allemal billiger als die Folgen, die sich durch Fahren
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ergeben.

Mit viel "Helau", aber ohne "Tatütata" - Tipps der Polizei: "Vor dem Feiern
ausmachen wer heute der BOB ist, also wer keinen Alkohol trinkt und die Anderen
nach Hause fährt."

Wenn kein BOB da ist..., dann: -lassen Sie sich abholen -benutzen Sie ein Taxi
oder öffentliche Verkehrsmittel -steigen Sie niemals in ein Auto ein, wenn Sie
das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht!

"Bedenken Sie am nächsten Morgen den Restalkohol und unterschätzen sie das
nicht!". Der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille in der Stunde
ab. "Nach reichlichem Alkoholgenuss sind Sie am nächsten Morgen noch nicht
fahrtauglich!", so Polizeipräsident Bernd Paul.

Kein Freischein für Narren!

"Ein Narr tatsächlich ist, wer feiert, trinkt und lacht, steigt dann ins Auto
ein beschwipst und unbedacht! Kommt er in die Kontrolle rein, war´s das mit dem
Führerschein!"

Kein Freischein an den tollen Tagen - Nicht am Steuer zum Narren machen!

Schon jetzt kontrolliert die mittelhessische Polizei verstärkt. Mit der
Altweiberfastnacht am Donnerstag, 19. Februar, beginnt die Hochphase der
Karnevalszeit. Viele Narren werden feiern, sich aber hoffentlich nicht zum
echten Narren machen, indem sie sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans
Steuer setzen. Die Polizei ist definitiv keine Spaßbremse, aber bei Alkohol und
Drogen am Steuer ist Schluss mit lustig! Es wird konsequent durchgegriffen und
die Ordnungshüter ziehen betrunkene und berauschte Fahrer aus dem Verkehr!

Alle wissen: Nur Narren steuern mit Promille ihre Pferdestärken...

"Wer fährt - trinkt keinen Alkohol und nimmt keine berauschenden Mittel zu
sich!" "Wer danach handelt, kommt sicher durch die Fastnachtszeit, der riskiert
Leben und Gesundheit weder für sich noch für andere Verkehrsteilnehmer und muss
weder Führerscheinverlust noch sonstige zivil- oder strafrechtlichen
Konsequenzen fürchten! Gleichzeitig leistet er einen ganz erheblichen Beitrag zu
unser aller Verkehrssicherheit!", sagt Polizeipräsident Paul und wünscht in
diesem Sinne allen Närrinnen und Narrhalesen eine tolle fünfte Jahreszeit.

Martin Ahlich

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