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Mitteilung zum Stand des Ermittlungsverfahrens wegen des Anschlages in Hanau am 19. Februar 2020

ID: 2308198

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (20. Februar 2020) gegen 4:00
Uhr die Ermittlungen wegen des Anschlagsgeschehens am 19. Februar 2020 in Hanau
übernommen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen hat

der 43-jährige deutsche Staatsangehörige Tobias R.

am 19. Februar 2020 gegen 22:00 Uhr in den Bereichen Heumarkt, Kesselstadt sowie
Kurt-Schumacher-Platz neun Menschen erschossen und mehrere Personen verletzt,
darunter ein lebensgefährlich Verletzter. Das Alter der Todesopfer lag zwischen
21 und 44 Jahren. Unter ihnen waren sowohl ausländische als auch deutsche
Staatsangehörige.

Nachdem sich im Rahmen der Ermittlungen Hinweise auf den Täter ergeben hatten,
wurde dessen Wohnung in Hanau von einem Sondereinsatzkommando der Polizei
durchsucht. Die eingesetzten Beamten haben Tobias R. sowie dessen 72-jährige
Mutter tot aufgefunden. Beide wiesen Schussverletzungen auf. Neben dem
mutmaßlichen Täter lag eine Schusswaffe. Sein Vater wurde von den Polizeibeamten
äußerlich unverletzt angetroffen.

Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor.
Diese ergeben sich aus den augenscheinlich von Tobias R. herrühenden Videos und
Dokumenten.

Derzeit liegen keine Erkenntnisse zu etwaigen Vorstrafen oder
Ermittlungsverfahren mit politischem Bezug gegen ihn vor. Die weiteren
Ermittlungen werden sich insbesondere auch darauf konzentrieren, ob es noch
bislang unbekannte Mitwisser oder Unterstützer gibt. Auch wird das Umfeld des
mutmaßlichen Täters durchleuchtet und untersucht werden, ob und welche
nationalen und internationalen Kontakte bestanden haben.

Mit den weiteren Ermittlungen wurde inzwischen das Bundeskriminalamt beauftragt.
Dieses wird in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Hessen tätig. Unter anderem
werten die Ermittler Videos und Dokumente aus, die augenscheinlich von Tobias R.




stammen. Zudem laufen kriminaltechnische Untersuchungen zu der oder den bei der
Tat verwendeten Schusswaffen.

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


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Datum: 20.02.2020 - 15:25 Uhr
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