Reul ordnet Trauerbeflaggung wegen des Attentats von Hanau an Anordnung gilt für Gebäude des Landes, der Gemeinden sowie der übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts
(ots) - Das Ministerium des Innern teilt mit:
Minister Herbert Reul hat für heute (20. Februar) und morgen (21. Februar) wegen
des Attentates von Hanau Trauerbeflaggung angeordnet. Die Anordnung des
Ministers gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
Rückfragen bitte an:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211/8712301
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56636/4525986
OTS: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Original-Content von: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.02.2020 - 17:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2308274
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Innenministerium NRW
Stadt:
40217
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Reul ordnet Trauerbeflaggung wegen des Attentats von Hanau an Anordnung gilt für Gebäude des Landes, der Gemeinden sowie der übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).