Gesuchter konnte Haftstrafe abwenden
(ots) - Ein mit Haftbefehl gesuchter französischer
Staatsangehöriger konnte die Haftstrafe abwenden, wurde jedoch wegen Fahren ohne
Führerschein angezeigt. Am Donnerstagmittag wurde der 34-Jährige am Übergang
Neuenburg am Rhein - Blechbrücke, durch die Bundespolizei kontrolliert. Bei der
Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann in Deutschland ein
Haftbefehl zu vollstrecken war. Er wurde 2018 von einem Gericht zu einer
Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, weil er ohne Versicherungsschutz mit seinem
Auto unterwegs war. Da gegen den 34-Jährigen ein Fahrverbot in Deutschland
bestand, ordnete die zuständige Straßenverkehrsbehörde an, den Führerschein
sicherzustellen und eine offene Geldbuße von 204 Euro einzutreiben. Die 600 Euro
Geldstrafe und die 204 Euro Geldbuße konnte er bezahlen. Da der Mann trotz
Fahrverbot in Deutschland mit dem Auto unterwegs war, wurde durch die
Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, durfte der Mann zu Fuß
die Heimreise nach Frankreich antreten.
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Datum: 21.02.2020 - 10:54 Uhr
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