Heidekreis: Polizei im Heidekreis setzt Bodycams ein
(ots) - Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.
21.02.2020 Nr. 2
21.02 / Polizei im Heidekreis setzt Bodycams ein
Heidekreis: Ab sofort setzt die Polizeiinspektion Heidekreis flächendeckend
Körperkameras, sogenannte Bodycams ein. Die ersten Geräte sind auf den
Dienststellen verteilt worden, die Beamtinnen und Beamten wurden beschult. Vor
rund drei Jahren führte das Land Niedersachsen einen Testlauf mit dem Ergebnis
durch, dass Körperkameras grundsätzlich eine deeskalierende Wirkung haben. Der
Einsatz der Bodycam kommt im Wesentlichen als präventivpolizeiliche Maßnahme zur
Anwendung. Einsatzkräfte sollen in Zukunft ihr Vorgehen dokumentieren und
insbesondere auf diese Weise besser vor Übergriffen geschützt werden.
Polizeiliches Ziel ist es dabei, den Verlauf von polizeilichen Einsatzlagen über
den Einsatz von Bodycams zu deeskalieren. Angesichts der steigenden Zahlen von
Widerstandshandlungen und Gewaltdelikten, mit denen Polizeivollzugsbeamtinnen
und Polizeivollzugsbeamte konfrontiert werden, wird der Einsatz der Bodycam als
ein ergänzendes Element der polizeilichen Eigensicherung in Betracht gezogen.
Der Einsatz der Kamera wird dabei durch das Niedersächsische Polizeigesetz
gestützt. Die Bildaufzeichnung mittels Bodycam erfolgt nicht permanent, sondern
nur anlassbezogen bei Auslösen durch den kameraführenden Polizeibeamten und wird
so auf ein notwendiges Maß beschränkt.
In der Praxis sieht es so aus, dass der/die TrägerIn - bevor das Gerät
eingeschaltet wird - den Betroffenen darauf hinweist, dass die Situation
aufgezeichnet wird. Die Aktivierung der Aufzeichnung wird zusätzlich optisch
signalisiert. Die kameraführenden Beamten tragen grundsätzlich den Schriftzug
"Videoaufzeichnung" an der Uniform, um die Erkennbarkeit des Einsatzes von
Videotechnik für unbeteiligte Dritte sowie betroffene Personen zu gewährleisten.
Alle Videoaufzeichnungen mittels Bodycam werden grundsätzlich für sechs Wochen
gesichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Videoaufzeichnungen automatisch
und irreversibel gelöscht. Dies gilt nicht für zur Strafverfolgung und zur
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten relevante Daten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Heidekreis
Pressestelle
Olaf Rothardt
Telefon: 05191 9380-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hk.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 21.02.2020 - 12:16 Uhr
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