Autofahrer beachtet besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern
(ots) - (uk) Weil ein Autofahrer am Dienstagnachmittag
in Paderborn die besonderen Sorgfaltspflichten, die man als
Fahrzeugführer gegenüber Kindern hat, beachtet hat, ist es bei einem
Verkehrsunfall mit einem Rad fahrenden Jungen nur zu einer leichten
Verletzung des Kindes gekommen.
Der Autofahrer (34) hatte gegen 15.20 Uhr die Bodelschwinghstraße in
Richtung Pontanusstraße befahren, als plötzlich mehrere Kinder,
verdeckt durch einen am Straßenrand abgestellten LKW, mit ihren
Fahrrädern die Fahrbahn überquerten, ohne auf den Autoverkehr zu
achten.
Der Autofahrer stoppte sofort seinen Skoda in Höhe des LKW und ließ
die Kinder passieren. Das letzte Kind der Gruppe, ein 8-jähriger
Junge, erschrak offenbar, als er den Skoda sah und versuchte dann
zwischen den beiden stehenden Kraftfahrzeugen hindurch zu fahren.
Dabei prallte der Schüler, der ohne Helm unterwegs war, mit dem
Lenker gegen das Auto und zog sich leichte Schürfwunden am Arm zu.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte fest,
dass die Bremsen des Kinderfahrrades nicht funktionierten, da beiden
Bowdenzüge nicht mehr vorhanden waren.
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Datum: 21.07.2010 - 12:24 Uhr
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