Glück im Unglück
(ots) - Im Rahmen der Prüfungshandlung zu einem Verkehrsunfall mit
unerlaubten Entfernen vom Unfallort, welcher sich bereits am 20.02.2020 in der
Ortslage Frohnsdorf ereignete, wurde am 21.02.2020 der Halter des
unfallverursachenden Fahrzeuges erneut aufgesucht. Bereits auf der Anfahrt zur
Anschrift des 57 jährigen Halter des PKW Dacia, fiel den Beamten das bekannte
Kennzeichen auf. Bei der Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug mussten die
Polizisten feststellen, dass dieser zwar alkoholisiert fuhr, jedoch der
Grenzwert noch nicht überschritten war. Nichts desto trotz muss er sich wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort vom Vortag verantworten.(AG)
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Datum: 23.02.2020 - 08:33 Uhr
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