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(244) Kriminalpolizei Fürth überführt mutmaßliche Internetkriminelle

ID: 2309580

(ots) - Dem Fachkommissariat K 11 für "Cybercrime" der Kriminalpolizei
Fürth gelang es, eine überörtlich agierende Tätergruppe zu ermitteln. Mehrere
Polizeidienststellen im Bundesgebiet waren an den Ermittlungen beteiligt.

Anlass der Ermittlungen war, dass sich im September 2019 ein Geschädigter bei
der Fürther Polizei meldete und Anzeige wegen des Verdachts des Computerbetruges
erstattete. Schnell schalteten sich die Experten für Cybercrime der
Kriminalpolizei Fürth ein und übernahmen die umfangreichen Ermittlungen.

Der Geschädigte gab an, dass von seinem Konto zwei unberechtigte Überweisungen
getätigt wurden, ohne dass er diese autorisiert hatte. Die IT-Kriminalisten
erkannten schnell, dass es sich hier um einen Fall des sog. "SIM-Swapping"
handelte. Bei diesem Phänomen greifen Betrüger u. a. Zugangsdaten für
Online-Banking ab und führen in der Folge Geldüberweisungen durch, im Anschluss
daran wird entweder sehr schnell Bargeld abgehoben, oder auf ausländische Konten
weiter transferiert.

Im konkreten Fall wurden die Zugangsdaten des Geschädigten auf unbekannte
kriminelle Weise erlangt.

Nach bisherigem Ermittlungsstand soll ein Bandenmitglied, der als Mitarbeiter in
einem Mobilfunkgeschäft tätig war, ohne Wissen des Geschädigten eine
Ersatz-SIM-Karte erstellt haben, die wiederum an einen weiteren Täter übergeben
wurde. Im weiteren Verlauf wurden mit dieser Karte die SMS-TANs abgefangen, um
zunächst die Überweisungen vom Konto des Geschädigten auf ein Konto eines
weiteren Verdächtigen zu ermöglichen. In der Folge wurden in einem anderen
Bundesland sofortige Bargeldabhebungen durchgeführt.

Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Fürth, die sich unter anderem nach
Hessen und Nordrhein-Westfalen ausweiteten, wurden unter Einbindung
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der




Internetkriminalität (ZIT) - und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg -
Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) - geführt.

Im Zuge der Ermittlungen wurden Mitte Februar 2020 zeitgleich mehrere Objekte in
Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durchsucht. Hierbei wurden neben
tatrelevanten Beweismitteln noch eine größere Menge Betäubungsmittel, die auf
einen Handel deuten, aufgefunden und sichergestellt.

Die Tatverdächtigen müssen sich nun in entsprechenden Ermittlungsverfahren u. a.
wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetruges verantworten. Die Bande
kommt nach bisherigem Stand für einen entstandenen Entwendungsschaden von
mittlerweile ca. 20.000 Euro in Frage.

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Polizei folgendes:

-Nutzen Sie, wenn für Ihr mobiles Betriebssystem verfügbar,
Antivirenprogramme und Überwachungs-Apps, die Ihnen die
Berechtigungen von anderen Apps (z.B. Zugriff auf das Telefonbuch)
anzeigen. -Laden Sie keine Dateien aus unsicheren Quellen herunter.
Nutzen Sie nur App-Stores seriöser Anbieter. -Verwenden Sie
Online-Banking-Apps nicht auf dem gleichen Gerät, auf dem Sie auch
die mobilen TAN empfangen. -Hinterfragen Sie grundsätzlich SMS, MMS
oder E-Mails mit "Links" die Sie erhalten - es kann sich um
Schadsoftware handeln. -Lesen Sie vor Kauf und Nutzung der Apps die
Bewertungen in den App-Stores.

Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.polizei-beratung.de/

Wolfgang Prehl

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle(at)polizei.bayern.de

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Sonntag
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Außerhalb der Bürozeiten:
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Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/4527603
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